POL-GÖ: (299/2019) Arbeitszeiten verschleiert, keine Fahrerlaubnis, Fleisch nicht richtig gekühlt - Autobahnpolizei und Landkreis Göttingen stellen bei gemeinsamer LKW-Kontrolle gravierende Verstöße fest
Göttingen (ots)
Autobahn7 bei Göttingen Dienstag, 7. Mai 2019
GÖTTINGEN (kl/jk) - Während einer gemeinsamem Kontrollaktion haben Experten der Autobahnpolizei und des Landkreises Göttingen am Dienstagmorgen (07.05.19) bei der Überprüfung zweier LKW gravierende Verstöße festgestellt.
Nach einem Verstoß gegen das Überholverbot vor der Ausfahrt Göttingen-Dransfeld wurde ein LKW mit Anhänger auf der BAB 7, in Fahrtrichtung Hannover, Ausfahrt Göttingen-Nord angehalten und auf dem Gelände der Polizei in der Robert-Bosch-Breite kontrolliert. Die 26-jährige Fahrzeugführerin aus Schleswig-Holstein war auf der Fahrt von Hessen nach Hamburg.
Bei der Kontrolle der Daten des Fahrtenschreibers wurden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und diverse strafrechtlich relevante Sachverhalte registriert. So entnahm die Fahrzeugführerin die Fahrerkarte mehrfach aus dem Kontrollgerät, obwohl dieses gesetzlich nicht erlaubt ist. Im Anschluss wurden Rangier- und Beladetätigkeiten durchgeführt, die später auf der Fahrerkarte wahrheitswidrig als Pausen nachgetragen wurden. Hierdurch wurden die tatsächlichen Arbeitszeiten der Fahrzeugführerin verschleiert. Dies wurde an einer Vielzahl von Tagen so praktiziert.
Gleichzeitig wurden Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten begangen. Für alle Fälle wurden jeweils Anzeigen gegen Fahrzeugführerin und den Beförderer erstattet.
Der 58-jährige Fahrzeugführer eines Kühl-LKW, der für eine Firma aus Nordrhein-Westfalen Frischfleisch nach Niedersachsen beförderte, wurde durch die Polizei im Kreis Göttingen kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer, der mindestens seit März durchgängig LKW gewerblich für die Firma fährt, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge dieser Klasse ist. Die erforderliche Fahrerlaubnis für diese Klassen war ausweislich der ausländischen Fahrerlaubnis seit März vergangenen Jahres abgelaufen.
Weiterhin brachte die Überprüfung ans Licht, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung über die Berufskraftfahrerqualifikation nicht vorlag. Der Fahrzeugführer hatte zwar entsprechende Module besucht, sich diese aber nicht behördlich anerkennen und im Führerschein bzw. Nachweiskarte eintragen lassen. Ein gewerbliches Führen von LKW war demzufolge ebenfalls unzulässig.
Bei der Kontrolle seiner Ladung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Göttingen, Fachdienst Lebensmittelkontrolle, wurde festgestellt, dass das Frischfleisch (Foto) nicht innerhalb der vorgeschriebenen Temperaturspanne befördert wurde. Nach Rücksprache mit dem Kunden im Kreis Göttingen wurde die Annahme der Ware durch diesen verweigert. Auf Anordnung des Landkreises Höxter wurde der Laderaum mit ca. 780 kg Fleisch vor Ort versiegelt und der LKW mit einem Ersatzfahrer zum Absendeort zurückgeführt. Gegen den Fahrzeugführer und den Halter wurden jeweils Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen der Ordnungswidrigkeiten nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Fahrpersonalgesetz und Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erstattet.
In allen geschilderten Fällen sind Bußgelder im vierstelligen Bereich zu erwarten.
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