POL-GÖ: (406/2019) Autobahnpolizei Göttingen zieht Bilanz: Dutzende zu breite Fahrzeuge im Baustellenbereich auf dem linken Fahrstreifen unterwegs
Göttingen (ots)
Autobahn 7, Fahrtrichtung Hannover
GÖTTINGEN/NORTHEIM (sh/mb) - Die Autobahnpolizei Göttingen hat am Dienstag (02.07.19) im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit den Fahrzeugverkehr im Baustellenbereich der Autobahn 7 überwacht. Insbesondere wurde hierbei das Augenmerk auf Fahrzeuge gelegt, welche verbotswidrig den linken Fahrstreifen benutzten.
Der linke Fahrstreifen im Baustellenbereich ist aufgrund baulicher Gegebenheiten in vielen Abschnitten auf 2,10 Meter, in einigen Bereichen sogar nur auf 2 Meter begrenzt. Leider ignorieren viele Verkehrsteilnehmer diese Tatsache und befahren trotzdem, teils mit erheblich zu breiten Fahrzeugen, den linken Fahrstreifen. Laut den Beamten der Autobahnpolizei Göttingen kommt es dadurch fast täglich zu Verkehrsunfällen. Der rechte Fahrstreifen ist an vielen Stellen nämlich so schmal, dass große Lkw nicht ausweichen können. Zudem kommt es bei Fahrzeugen mit Anhängern aufgrund von Fahrbahnunebenheiten häufig dazu, dass der Anhänger seitlich versetzt ist. Wenn nun ein zu breites Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen fährt, ist ein Unfall oft unvermeidbar.
Hinzu kommt, dass viele Verkehrsteilnehmer die tatsächliche Breite ihres Fahrzeuges gar nicht kennen, denn in den Fahrzeugpapieren ist lediglich die Breite ohne die Außenspiegel eingetragen. Die Autobahnpolizei Göttingen rät den Fahrzeugführern daher, sich vor Fahrtantritt über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeuges zu informieren. So können Unfälle durch seitliche Berührungen vermieden werden.
Weiterhin gibt die Polizei zu bedenken, dass im Baustellenbereich die maximal zulässige Geschwindigkeit 80 km/h, in vielen Bereichen sogar nur 60 km/h beträgt. Diese Geschwindigkeiten können auch von großen Lkw problemlos gemeistert werden. Ein Überholen ist laut Straßenverkehrsordnung nur mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" zulässig. An mehreren Stellen ist durch eine entsprechende Beschilderung zudem ausdrücklich ein Überholverbot angeordnet.
Kommt es dann auch noch zu einer Staubildung, ergibt sich ein weiteres Problem: wenn beide Fahrstreifen mit Fahrzeugen zugestellt sind, ist es für die Rettungskräfte oft unmöglich, schnell zu einem Unfallopfer vorzudringen. "Hier geht es nicht selten um Minuten, die über Leben und Tod entscheiden", so die Beamten der Autobahnpolizei. Und nicht zu vergessen: wer keine Rettungsgasse bildet und somit die Einsatzkräfte behindert, dem droht zusätzlich ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
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