POL-GÖ: (623/2019) Gemeinsame Shisha-Bar-Kontrollen - Hauptzollamt, Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Polizei überprüfen Lokale in Göttingen, Hann. Münden und Herzberg, 27 Kilo Tabak sichergestellt
Göttingen (ots)
Göttingen, Hann. Münden, Herzberg Mittwoch, 13. November 2019, 19.00 bis 22 .00 Uhr
GÖTTINGEN/HANN. MÜNDEN/HERZBERG (jk) - Gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und Experten des Hauptzollamtes Braunschweig (siehe dazu auch Pressemitteilung des HZA Braunschweig unten) hat die Polizei am vergangenen Mittwochabend (13.11.19) in Stadt und Landkreis Göttingen zeitgleich insgesamt vier Shisha-Bars und einen Shisha-Store überprüft. Die gezielte Kontrollaktion fand in der Zeit von 19.00 bis 22.00 Uhr statt. In den Einsatz eingebunden waren außerdem Mitarbeiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und des Finanzamtes der Stadt Göttingen. Bei der reibungslosen Durchführung wurden die Experten von rund 45 Polizeibeamtinnen und Beamten des Zentralen Kriminaldienstes, der Polizei Hann. Münden, der Polizei Osterode und der Zentralen Polizeidirektion unterstützt. Zwei Spezialhunde der Polizeidirektion Göttingen standen für etwaige Absuchen parat.
In Göttingen und Herzberg war jeweils ein Lokal von den Maßnahmen betroffen. In Hann. Münden nahmen die Experten zwei Bars und einen Shisha-Store unter die Lupe.
Im Fokus der ganzheitlichen Überprüfungen standen, je nach beteiligter Behörde, tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, die Lohn-und Meldebestimmungen sowie auch die gezielte Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft.
Insgesamt stellten die Einsatzkräfte am Mittwochabend rund 27 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. In diesem Zusammenhang hat der Zoll entsprechende Verfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Darüber hinaus wurden von den zuständigen Behörden u. a. Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Verpackungszwang, das Nichtrauchergesetz, das Lebensmittelrecht und das Abfallgesetz aufgenommen.
Für die Polizeiinspektion Göttingen war es bereits die dritte Kontrolle dieser Art. Zuletzt hatten Beamte am 28.06. im Stadtgebiet Göttingen bei den Überprüfungen zweier Bars rund 46 Kilogramm Tabak sichergestellt. Im Zuge der ersten Sonderaktion waren am 18.01.19 ebenfalls in Göttingen rund 30 Kilogramm Tabak in amtliche Verwahrung genommen worden.
Pressemitteilung HZA-BS: Immer wieder Shisha https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4440215
Braunschweig In der Zeit vom 08. bis 13. November 2019 hat das Hauptzollamt Braunschweig verstärkt Shisha-Bars in Südniedersachsen kontrolliert. Wieder wurden große Mengen Tabak beschlagnahmt. Insgesamt 130 Kilogramm Wasserpfeifentabak stellte der Zoll in verschiedenen Gaststätten von Hildesheim bis Hann. Münden sicher. Dabei handelte es sich nicht unbedingt nur um "klassischen Schmuggeltabak" ohne Steuerzeichen. Vielmehr verstoßen die Shisha-Bars regelmäßig gegen andere Verbote des Tabaksteuergesetzes: Nach § 25 Tabaksteuergesetz müssen die Shisha-Bar-Betreiber "die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten". Außerdem dürfen sie den Tabak nicht portionsweise verkaufen. "So wie man keine einzelne Zigarette in einem Kiosk oder Restaurant kaufen kann, darf man auch grundsätzlich keinen losen Shishatabak in einer Bar verkaufen", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig, das für Südniedersachsen zuständig ist. Stellt der Zoll fest, dass dies doch geschieht, wird der Tabak sichergestellt. "Die süßlich duftenden Kisten, die Kollegen in den letzten Tagen durch die Städte getragen haben, wurden nicht durch's Martinssingen gefüllt", schmunzelt Zollamtmann Löhde. Die beschlagnahmte Menge Tabak entspricht bis zu 26.000 Einzelportionen. Die Kontrollen erfolgten in Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Insbesondere die Ordnungsämter, Feuerwehren und Polizei - aber auch Schornsteinfeger - interessieren sich für diese Art der Gastronomie, begleiten den Zoll und stellen immer wieder Verstöße fest. Zudem prüft der Zoll, ob Hinweise auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung vorliegen. Warum bei den Kontrollen oft vier bis zehn Beamte pro Gaststätte im Einsatz waren, begründet Löhde so: "Die Vielzahl der möglichen Verstöße bedingt die Vielzahl der Kontrolleure vor Ort. Je nach Größe und Milieu einer Bar, können wir aber auch mal in Mannschaftsstärke anrücken".
Was im Regelfall dann mit dem Tabak passiert, erfahren Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4390573
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