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POL-GÖ: (363/2022) Praktische Fortbildung: Polizeiakademie und Autobahnpolizei Göttingen kontrollieren gemeinsam gewerblichen Güterverkehr

POL-GÖ: (363/2022) Praktische Fortbildung: Polizeiakademie und Autobahnpolizei Göttingen kontrollieren gemeinsam gewerblichen Güterverkehr
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Göttingen (ots)

GEMARKUNG BOVENDEN (kl/jk) - Polizeiakademie Niedersachsen und Autobahnpolizei Göttingen haben am Donnerstag (01.09.22) an der A 7 eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt. Die gemeinsame Aktion fand im Rahmen einer landesweiten Fortbildung für Kontrolleure des Schwerverkehrs statt. 17 Polizeibeamtinnen und -beamte aus ganz Niedersachen waren dabei. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Beförderung von Abfall, Tieren sowie von Lebensmitteln.

Zur Erreichung des Kontrollzieles und Intensivierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit waren insgesamt elf Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr, der Gewerbeaufsichtsämter Göttingen und Hildesheim sowie des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Landkreis Göttingen mit eingesetzt.

Von 45 kontrollierten Fahrzeugen beanstandeten die Expertinnen und Experten 32 (71%). Es wurden 17 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, zwei Strafanzeigen aufgrund des Vorwurfs Fahren ohne Fahrerlaubnis, drei Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das GÜKG, fünf Anzeigen aufgrund von technischen Mängeln sowie sechs Anzeigen aufgrund der mangelnden Sicherung der Ladung und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefertigt.

Im Rahmen der Überprüfungen stellten die Experten gleich an mehreren Fahrzeugen aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten Reifenschäden fest, die einen Tausch noch vor Ort erforderlich machten.

Der Fahrer eines mit Abfall beladenen Sattelzuges aus Niedersachsen war zudem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Gültigkeitsdauer der grundsätzlich auf fünf Jahre befristeten Fahrerlaubnis der Klasse C war bereits seit über einem Jahr abgelaufen. Es wurden Strafanzeigen gegen den Mann sowie den Unternehmer bzw. Disponenten gefertigt.

Ein weiterer Fahrzeugführer einer Fahrzeugkombination zur Beförderung von Tieren transportierte gewerblich ein Rind, obwohl der erforderliche Fahrtenschreiber zur Aufzeichnung von Daten über die Lenkzeiten nicht eingebaut war. Auch hier wurden Ermittlungen gegen den Fahrer und den Unternehmer eingeleitet. Zum Wohl des transportierten Tieres, insbesondere aufgrund der warmen Witterung, wurde dem Mann die Weiterfahrt bis zum Abladeort gestattet.

Die hohe Beanstandungsquote zeigt, dass Kontrollen in diesem Segment weiterhin erforderlich sind. Weitere Kontrollen werden also folgen.

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