POL-GÖ: (487/2024) Einsatzintensivste Nacht steht bevor - Polizei Göttingen ist gut auf Silvesternacht vorbereitet, mehr Einsatzkräfte im Dienst
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Die Polizeiinspektion Göttingen bereitet sich auf die einsatzintensivste Nacht des Jahres vor. Rund um den Jahreswechsel rechnet Inspektionsleiter Rainer Nolte mit einer Zunahme unterschiedlichster Einsatzanlässe. "Die örtlich zuständigen Einsatz- und Streifendienste sind hierfür gut aufgestellt und werden mit mehr Beamtinnen und Beamten auf den Straßen präsent sein - insbesondere im Stadtgebiet von Göttingen", so der Leitende Polizeidirektor.
In der Universitätsstadt setzt die Polizei auch in diesem Jahr auf eine verstärkte, sichtbare Präsenz an den potentiellen Brennpunkten in der unmittelbaren Innenstadt. Hierzu zählen u. a. der Wilhelmsplatz, der Markt (Altes Rathaus/Gänseliesel), der Waageplatz sowie der Robert-Gernhardt- und der Albaniplatz.
Im Stadtteil Göttingen-Grone bildet u. a. der Bereich rund um den Jona Platz erneut einen polizeilichen Schwerpunkt. Nach den gewalttätigen Übergriffen auf Einsatzkräfte im vergangenen Jahr mit insgesamt dreizehn verletzten Einsatzkräften (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5686000) hat die Inspektionsleitung ihr Einsatzkonzept entsprechend angepasst. So wurde in Vorbereitung auf die Silvesternacht die Polizeipräsenz in diesem Stadtteil bereits in den zurückliegenden Wochen sichtbar erhöht. Die verstärkte Bestreifung wird angesichts des näher rückenden Jahreswechsels weiter fortgesetzt.
"Die Polizeiinspektion Göttingen führt bereits im Vorfeld der Silvesternacht einen Sondereinsatz mit einem erhöhten Kräfteansatz durch. In der Nacht des Jahreswechsels selbst werden in diesem Jahr mehr Einsatzkräfte an den bekannten Schwerpunkten im Stadtgebiet präsent sein und für Sicherheit sorgen", sagt Nolte. "Erneute Zwischenfälle wie im letzten Jahr sind nicht hinnehmbar und dürfen sich auch nicht wiederholen. Gegen erkennbar aggressive, pöbelnde, rücksichtslose oder gar gewaltbereite Personen werden wir konsequent und niedrigschwellig einschreiten. Durch diese Entschlossenheit wollen wir sich möglicherweise entwickelnde Massenphänomene, wie z.B. das Bewerfen von Einsatz- und Rettungskräften mit Feuerwerkskörpern, von vornherein unterbinden. Im Namen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten appelliere ich an die Vernunft und Rücksicht aller Feiernden. Genießen Sie diese ganz besondere Nacht des Jahres, feiern Sie ausgelassen und fröhlich. Übergriffe auf Einsatzkräfte gehören nicht dazu."
Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 18.12.2024
Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt
Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2024/2025 in der gesamten Göttinger Innenstadt wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes darf am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten. Wer gegen das sogenannte Böllerverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Göttingen und die Polizeiinspektion Göttingen werden gemeinsam entsprechende Kontrollen durchführen: Bereits am frühen Abend des 31. Dezember werden Streifenteams der Polizei in der Innenstadt unterwegs sein, die Situation beobachten und bei Verstößen ggf. Verwarnungsgelder festsetzen sowie Böller beschlagnahmen. Ziel der Streifen ist es vor allem, zu informieren und dadurch präventiv zu wirken. Darüber hinaus will die Stadt schriftlich auch alle Verkaufsstellen für Feuerwerkskörper unterrichten. Bereits in den letzten Jahren war der Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Innenstadt verboten. Mit einer entsprechenden Anordnung können Polizei und Ordnungskräfte einfacher durchgreifen, wenn sie den Einsatz von verbotenem Feuerwerk bemerken. Das 2016 erstmals verfügte Verbot wurde bei den letzten Jahreswechseln weitgehend eingehalten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung "Kat. F2" und dürfen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt, allerdings nur außerhalb der Innenstadt. Zur Kategorie F2 zählen Feuerwerke, insbesondere Kleinfeuerwerke wie Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw. Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in der Innenstadt abgefeuert werden dürfen. Die entsprechende Allgemeinverfügung zum Böllerverbot wurde im Amtsblatt 23/2024 vom Montag, 16. Dezember 2024, veröffentlicht. (siehe auch https://www.goettingen.de/portal/meldungen/boellerverbot-in-der-goettinger-innenstadt-900003580-25480.html)
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