POL-GÖ: (66/2025) Brände in Hattorf und Herzberg - Ermittlern liegen erste Untersuchungsergebnisse vor: Fremdverschulden in beiden Fällen ausgeschlossen
Göttingen (ots)
HERZBERG/HATTORF (ab) - Im Zusammenhang mit dem Dachstuhlbrand am Donnerstagabend (13.02.25) in der Herzberger Innenstadt (siehe unsere Meldung Nr. 65, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5971207) sowie dem Scheunenbrand am frühen Montagmorgen (10.02.25) in der Hattorfer Förstergasse (siehe unsere Meldung Nr. 59, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5968068), haben Brandermittler des Polizeikommissariats Osterode die beschlagnahmten Brandorte mit Unterstützung eines spezialisierten Brandmittelspürhundes der Polizeidirektion Göttingen kriminaltechnisch untersucht.
Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass in beiden Fällen eine vorsätzliche Brandlegung durch Dritte zweifelsfrei ausgeschlossen werden konnte.
Weitere Sachverständiger wird für Hattorf hinzugezogen
Bereits am Mittwochnachmittag wurde die brandbetroffene Scheune in der Förstergasse im Ortskern von Hattorf (Landkreis Göttingen) durch Brandermittler unter Zuhilfenahme eines Spezialhundes untersucht. Hinweise auf ein vorsätzliches Inbrandsetzen der Scheune konnten hierbei nicht erlangt werden.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen planen die Beamten in den kommenden Tagen zusätzlich einen Elektroniksachverständigen hinzuzuziehen. Die voraussichtliche Schadenshöhe beläuft sich vorsichtigen Schätzungen zufolge auf einen mittleren sechsstelligen Betrag.
Kachelofen löste vermutlich den Brand in Herzberg aus
Auch im Fall des Brandes in der Herzberger Innenstadt von Donnerstagabend, der durch den professionellen Einsatz der Feuerwehr schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte, liegen den Ermittlern erste Ergebnisse vor. Die Brandstelle wurde noch am Freitagnachmittag kriminaltechnisch untersucht.
In dem zurzeit in Renovierung befindlichen betroffenen Gebäude konnten die Ermittler einen vorausgehenden technischen Defekt als Ursache ausschließen. Von Seiten der Polizei wird vielmehr das Betreiben eines Kaminofens während der Sanierungsmaßnahmen als brandursächlich angesehen. Nach ersten vorläufigen Schätzungen beläuft sich der Gesamtschaden auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine vorsätzliche Brandlegung durch Dritte in beiden Fällen ausgeschlossen ist.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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