Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
FW-LFVSH: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord aus der Taufe gehoben
Kiel (ots)
SPERRFRIST: MONTAG, 3. JULI 2006, 17:30 UHR
Hamburg/Kiel (fuk-nord) Die "Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord" wird von nun an, als Nachfolgerin der Feuerwehr-Unfallkassen Hamburg und Nord, die Feuerwehren in drei Bundesländern betreuen. Damit ist die neue Kasse die erste landesunmittelbare Drei-Länder-Körperschaft in der öffentlichen Unfallversicherung bundesweit. Mit den konstituierenden Sitzungen des Vorstandes und der Vertreterversammlung wurde die Fusion am heutigen Tage perfekt gemacht.
"Schnell wie die Feuerwehr" haben die Selbstverwaltungen beider norddeutschen Kassen auch auf die Reformdiskussion um die gesetzliche Unfallversi¬cherung reagiert. Nachdem schon seit 1999 eine Verwaltungsgemeinschaft bestand, passte die endgültige Vereinigung beider Kassen in den Zeitplan. Der Weg für die Fusion wurde bereits im Dezember des vergangenen Jahres durch die Beschlüsse beider Vertreterversammlungen geebnet. Dann ging alles sehr zügig: Letztendlich stimmten die Kabinette der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Mitte Juni 2006 der Errichtungsverordnung zur neuen Kasse zu.
Mit der Fusion zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord wird auch ein Beitrag zur Straffung der gesetzlichen Unfallversicherung und zur "Entbürokra-tisierung" geleistet: Obwohl Aufgaben und Zuständigkeitsgebiet wachsen, werden die Selbstverwaltungsorgane sofort verkleinert. Sechs ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sowie insgesamt 18 Kommunalvertreter und Feuerwehr-leute in der Vertreterversammlung entscheiden künftig über Leistungen und Kurs der Kasse. Auch gibt es nur noch einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Geführt wird die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord vom Vorstandvorsitzenden Roland Reime, zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurde Gerhard Wesser gewählt.
Bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind mehr als 120.000 ehrenamtliche tätige Freiwillige Feuerwehrleute in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gesetzlich unfallversichert, rund 2.000 Mitgliedsgemeinden werden betreut. Kundennähe wird dabei groß geschrieben, denn die Kasse mit Hauptsitz in Kiel wird an den drei weiteren Standorten Hamburg, Rostock und Schwerin vor Ort präsent sein.
Die Gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtlich tätige Freiwillige Feuerwehrleute hat ihren Ursprung bereits im Jahre 1882: Damals wurde mit der Errichtung der "Unterstützungskasse für beim Feuerlöschdienst Verunglückte und deren Familien" durch Beschluss des Preußischen Provinziallandtages zu Schleswig die Grundlage für die Absicherung von verunfallten Feuerwehrleuten in Schleswig-Holstein gelegt.
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