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Kraftfahrzeugsteuer Neue Steuerbescheide für Wohnwagen

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Bonn (ots)

Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnwagenanhänger ist es bei einer technischen Umstellung bedauerlicherweise zu einem Fehler gekommen. In der Folge wurden neue Kraftfahrzeugsteuerbescheide für Wohnwagenanhänger versandt.

In den meisten Fällen wurde dabei nur ein neuer Entrichtungszeitraum (Steuerjahr), beginnend jeweils zum 22. Juni eines Jahres, festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer wurde nicht verändert. Diese Steuerbescheide haben grundsätzlich weiterhin Bestand.

In einem geringeren Teil der betroffenen Steuerfälle kam es in der Folge - neben der Festsetzung eines neuen Entrichtungszeitraums - zu einer fehlerhaften Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wurde die im vorhergehenden Steuerbescheid berücksichtigte Aufliege- bzw. Stützlast nicht mehr gemäß § 8 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz vom verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht abgezogen und die gewichtsbezogene Kraftfahrzeugsteuer zu hoch festgesetzt. Die Zollverwaltung wird in diesen Fällen eine Berichtigung von Amts wegen veranlassen. Die von der falschen Steuerhöhe betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten - voraussichtlich bis Ende August 2018 - einen geänderten Steuerbescheid, der die korrekte Steuerhöhe ausweist.

Soweit eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gegeben ist, erfolgt die Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer auf das bekannte Bankkonto.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat besteht, ist zur Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer die Mitteilung einer Bankverbindung erforderlich. Eine diesbezügliche Aufforderung erfolgt mit Zustellung des korrigierten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.

Nähre Informationen zu diesem Thema sind im Internet unter www.zoll.de abrufbar.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle

Florian Richter
Telefon: 0228/303-11610
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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