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GZD: Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg im Mai und Juni 2024: Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

Bonn (ots)

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns (insbesondere Schwaben, Ober- und Niederbayern) und von Baden-Württemberg beträchtliche Schäden entstanden. Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern Ihrer Existenz.

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf.

Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de zu finden.

Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:

   -	Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2024 fällig 
werdenden Steuern
   -	Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus 
Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
   -	Verzicht auf Verspätungszuschläge
   -	Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2025
   -	Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich 
relevanten Unterlagen

Rückfragen bitte an:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11603
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

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