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Hauptzollamt Bielefeld

HZA-BI: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Bielefelder Zolls zieht Bilanz/Verdoppelung bei Bußgeldern sowie verhängten Freiheitsstrafen

HZA-BI: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Bielefelder Zolls zieht Bilanz/Verdoppelung bei Bußgeldern sowie verhängten Freiheitsstrafen
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Bielefeld (ots)

Im Kampf gegen die Schwarzarbeit zieht das Hauptzollamt Bielefeld für das Jahr 2023 eine positive Bilanz. Bei den Bußgeldern von knapp 4,2 Millionen Euro wurde das Ergebnis des Vorjahres von gut 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt und bei den aufgrund von abgeschlossenen Ermittlungsverfahren verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt 141,4 Jahren zu 71,5 Jahren in 2022 ebenfalls nahezu verzweifacht. Neben den Freiheitsstrafen verhängten die Gerichte Geldstrafen von gut 935.000 Euro.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Bielefeld überprüfte im vergangenen Jahr insgesamt 1.572 Arbeitgeber und führte dabei Personenbefragungen bei 21.698 Beschäftigten durch.

Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten 3.674 Straf- sowie 2.219 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Durch die intensiven Ermittlungen der FKS wurde eine Schadenssumme von gut 29 Millionen Euro aufgedeckt, was auch einen deutlichen Anstieg zu 2022 mit gut 20 Millionen Euro bedeutete.

"Die Jahresbilanz kann sich durchaus sehen lassen und unterstreicht einmal mehr die starke Ermittlungsleistung unserer Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Durch den risikoorientierten und ganzheitlichen Prüfansatz, kam dieses äußerst positive Ergebnis zu Stande", so Sascha Gawenda, Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld.

Zusatzinformation:

Die sogenannte Schadenssumme errechnet sich aus nicht oder zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht beziehungsweise zu wenig gezahlten Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes oder an die Berufsgenossenschaften, zu Unrecht erhaltenen Leistungen von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern sowie bei Mindestlohnunterschreitungen aus der Differenz zwischen Mindestlohn und tatsächlich gezahltem Lohn.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 - 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
www.zoll.de

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