HZA-BI: Waffenfund auf A2 bei Porta Westfalica - Verbotene Medikamente in Spezialitätengeschäft bei Gütersloh/Bielefelder Zoll wird bei Kontrollen fündig
Bielefeld (ots)
Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld vom Hauptzollamt Bielefeld wählten den Pkw eines 46-jährigen Mannes mit polnischem Kennzeichen aus, um diesen auf dem Rastplatz Fuchsgrund an der Bundesautobahn 2 bei Porta Westfalica zu kontrollieren.
Der Fahrer, der aus Belgien kommend und auf den Weg nach Polen war, machte zu Beginn der Kontrolle einen nervösen Eindruck. Der Grund stellte sich schnell heraus: Beim Öffnen der Fahrertür fanden die Beamten im Ablagefach der Fahrertür ein Butterfly-Messer und eine Elektroschocker-Taschenlampe sowie im Kofferraum unter diversen Abdeckungen, Werkzeugen und Kleidung versteckt, eine Schreckschuss-Pistole mit insgesamt neun Patronen sowie zehn Packungen unversteuerte, mutmaßlich gefälschte, Zigaretten.
Zudem stand der 46-Jährige offensichtlich unter Drogeneinfluss. Dies ergab ein vor Ort durchgeführter Schnelltest, der positiv auf Amphetamin, Kokain und Methamphetamin reagierte. Die hinzugezogene zuständige Autobahnpolizei nahm den Mann deshalb zur Blutentnahme mit zur Dienststelle.
Sämtliche Waffen sowie die unversteuerten Zigaretten wurden sichergestellt und der Beschuldigte hat sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie des Verdachts der Steuerhinterziehung zu verantworten.
Ebenfalls Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld führten im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen eine Kontrolle in einem Ladengeschäft mit polnischen Spezialitäten im Kreis Gütersloh durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurden im Lagerraum vier Stangen sowie zehn einzelne Schachteln mit insgesamt 1.000 Stück Zigaretten mit polnischen Steuerbanderolen entdeckt. Zudem befanden sich im Kassenbereich und im Verkaufstresen verschiedene polnische Medikamente, die zum Verkauf angeboten wurden. Insgesamt 76 Medikamentenpackungen mit 1.476 Tabletten und 474 Milliliter Flüssigkeiten sowie die unversteuerten Zigaretten wurden sichergestellt.
Die 45-jährige Ladeninhaberin erwartet jetzt Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Zusatzinformation Tabakwaren:
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.
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