HZA-BS: Jahresergebnisse 2022 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig/ Zoll deckt Schaden von über 2,6 Millionen Euro auf
Braunschweig (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie der Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zuständig und trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten somit einen wichtigen Beitrag für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Bundesrepublik.
Auch das Hauptzollamt Braunschweig zieht Bilanz zur geleisteten Arbeit im vergangenen Jahr und blickt erfolgreich auf die Ergebnisse aus 2022. Im Jahr 2022 wurden die Arbeitsverhältnisse von 10.511 Personen bei 1.146 Arbeitgebern überprüft. Bei diesen Prüfungen kam es zu der Einleitung von insgesamt 2.877 Ermittlungsverfahren hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Von diesen konnten 2.048 Straf- und 501 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen werden. Die hieraus ermittelten Schadenssummen belaufen sich auf über 2,6 Millionen Euro (insgesamt 2.681.222 Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Strafen in Höhe von insgesamt 596.170 Euro und 689 Monaten Freiheitsstrafen erwirkt, was über 57 Jahren entspricht. Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen, Einziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich auf 434.717 Euro.
Ein Verfahren, das den Beschäftigten des Hauptzollamts Braunschweig besonders in Erinnerung geblieben ist, war ein größerer Verfahrenskomplex im Bereich von Nagelstudios, der im letzten Jahr abgeschlossen werden konnte. 48 Zöllnerinnen und Zöllner durchsuchten in insgesamt sieben Objekten aufgrund der Tatvorwürfe des illegalen Aufenthaltes sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen. Nach Abschluss der Ermittlungen konnten zwei Inhaber zu Geldstrafen in Höhe von 8.160 und 4.200 Euro verurteilt werden. Des Weiteren ergingen im Rahmen dieses Verfahrenskomplexes mehrere Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt etwa 18.000 Euro.
"Die Ahndung der Mindestlohnunterschreitung nimmt immer mehr Raum ein. Neben den Unterschreitungen von Mindestlöhnen bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz werden seit 2015 immer wieder Verstöße nach dem Mindestlohngesetz festgestellt. Dies konnten wir auch bereits feststellen, bevor der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Zeitstunde erhöht wurde. In einem Fall zahlte ein Arbeitgeber, der im Logistikbereich als Subunternehmer tätig ist, weder bestimmte Fahrt- noch Wartezeiten, die rechtlich jedoch als Arbeitszeit bewertet wurden. Es entstand eine Mindestlohnunterschreitung von rund 90.000 Euro allein durch diese nicht bezahlten Zeiten. Priorität hat natürlich immer die Nachzahlung des nicht gezahlten Lohns an die Arbeitnehmer. Regelmäßig werden bei Mindestlohnunterschreitungen der Gewinn abgeschöpft und zusätzlich Geldbußen festgesetzt. Selbst geringe Unterschreitungen führen zu Bußen im vierstelligen Bereich, Bußgeldfestsetzungen ab 10.000 Euro aufwärts sind nicht ungewöhnlich.", so Zolloberamtsrätin Heike Graffstedt, die das Fachgebiet der Ahndung von Zuwiderhandlungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beim Hauptzollamt Braunschweig leitet.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert, sodass sich zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche konzentriert werden kann. Die Erkenntnisse aus 2022 fließen natürlich in die künftige Risikobewertung mit ein. Der Erfolg der FKS spricht für sich und dieser spiegelt sich auch in der Jahresbilanz des Hauptzollamts Braunschweig wieder.
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