HZA-BS: Geladene Waffen bei Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Braunschweig im Landkreis Helmstedt festgestellt
Braunschweig (ots)
Landkreis Helmstedt im März: Bei einer Durchsuchungsmaßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Brauschweig im vergangenen Monat, staunten die Zöllnerinnen und Zöllner nicht schlecht, als sie Feststellungen treffen mussten, die sonst nicht zum Tagesgeschäft gehören: Schuss- und zugriffsbereite Waffen, unter anderem im Nachtschrank!
Dass der Beschuldigte, Geschäftsführer eines holzverarbeitenden Betriebes im Landkreis Helmstedt, im Besitz einer Waffenbesitzkarte und entsprechend auch im Besitz diverser Waffen ist, war den Beamtinnen und Beamten im Vorfeld bekannt. Doch dass sie eine geladene halbautomatische Pistole mit einer Patrone im Patronenlager und entspannten Abzugshahn im Nachtschrank des Schlafzimmers vorfanden, war nicht zu erwarten. Die Pistole war im Sinne des Waffengesetzes schuss- und zugriffsbereit. Die Aufbewahrung geladener Waffen, die sich nicht in einem ordnungsgemäß verschlossenen Behältnis befinden, ist verboten.
Die Überprüfung der restlichen Waffen gestaltete sich zunächst schwierig, da ein Schlüssel für den Waffenschrank anfangs nicht auffindbar war und der Beschuldigte über den Verbleib des zweiten Schlüssels ausdrücklich keine Angaben machen wollte. Nachdem sich später zumindest einer der beiden Schlüssel für den Waffenschrank auffand, brachte die Überprüfung dann die nächste Überraschung: Eine weitere geladene Waffe - diesmal ein Revolver.
Des Weiteren befanden sich, zwischen den ordnungsgemäß angemeldeten Waffen, auch zwei Gewehre unbekannter Herkunft und Zugehörigkeit im Waffenschrank.
Die Waffen, sämtliche Munition, der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte wurden im Rahmen der Amtshilfe sichergestellt und der zuständigen Waffenbehörde beim Landkreis Helmstedt übergeben. Diese wird über die Maßnahmen der Ahndung und der Einziehung entscheiden.
Die Durchsuchung erfolgte aufgrund von Prüfungsfeststellungen der Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr. Dabei wurden im Betrieb des Beschuldigten zwei Arbeitnehmer angetroffen, die sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Die aus Georgien stammenden Männer versuchten sich zunächst mit dem Foto eines rumänischen Personalausweises und einem gefälschten polnischen Personalausweis auszuweisen. Später wurden weitere Arbeitnehmer in diesem Betrieb festgestellt, die sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Diese Arbeitnehmer wurden von dem Arbeitgeber als geringfügige Beschäftigte zur Sozialversicherung gemeldet. Die aufgefundenen Geldtransferbelege deuteten jedoch auf einen deutlich höheren tatsächlichen Verdienst hin.
Wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden im Zuge der anschließenden Ermittlungen Durchsuchungsbeschlüsse durch das Amtsgericht Braunschweig erlassen. Die umfangreichen Beweismittel, welche während der Maßnahmen sichergestellt werden konnten, werden nun im weiteren Verlauf durch das Hauptzollamt Braunschweig ausgewertet.
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