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Hauptzollamt Braunschweig

HZA-BS: Zoll stellt über 203 Liter Substitute für Tabakwaren und fast 1,6 Kilogramm CBD/HHC haltige Waren sicher, erstellt Steuerbescheid in Höhe von fast 32.500 Euro und leitet Steuerstrafverfahren ein

HZA-BS: Zoll stellt über 203 Liter Substitute für Tabakwaren und fast 1,6 Kilogramm CBD/HHC haltige Waren sicher, erstellt Steuerbescheid in Höhe von fast 32.500 Euro und leitet Steuerstrafverfahren ein
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Braunschweig (ots)

Am Freitag, den 01. September 2023, führte die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig im Landkreis Hildesheim Steueraufsichtsmaßnahmen nach dem Tabaksteuergesetz durch und kontrollierte vermehrt Geschäfte die mit Tabaksteuergegenständen handeln.

Die Änderungen, die sich durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz ergeben haben, welches am 1. Januar 2022 (Artikel 1 und 3) und am 1. Juli 2022 (Artikel 2 und 4) in Kraft trat, dienen der angemessenen Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten. Eine der Änderung ist die Besteuerung von Substituten für Tabakwaren, sogenannten Liquids für Elektrozigaretten. Auch Mischkomponenten werden als Substitute betrachtet, wenn die Zweckbestimmung dazu gegeben ist, die sich aus der Art und Weise der Marktplatzierung, der Aufmachung und der Gestaltung des Produkts ergibt.

Bei der Kontrolle eines Handelsgeschäftes für Elektrozigaretten und dem dazugehörigen Zubehör konnten dabei diverse Verstöße im Bereich des Tabaksteuergesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes festgestellt werden. Insgesamt konnten über 203 Liter Substitute für Tabakwaren und fast 1,6 Kilogramm Cannabidiol (CBD) und Hexahydrocannabinol (HHC) haltige Waren sichergestellt werden.

Dabei handelte es sich teilweise um Substitute ohne Steuerzeichen und um Waren, wie Aromen, die mit unversteuerter Base aufgefüllt wurden sowie um geöffnete Basen, die laut Aussage für das Auffüllen von Aromen bestimmt seien. Bei den Substituten ohne Steuerzeichen, soll es sich um Altwaren gehandelt haben, die nicht abverkauft werden konnten. Diese Substitute wurden zwar durch Hinweise im Lager des Geschäfts gekennzeichnet, jedoch entstand auch für diese Altwaren die Tabaksteuer durch das bloße Inbesitzhalten mit Ablauf des 12. Februars 2023.

Des Weiteren wurden im Verkaufsraum Aromabehälter mit gebrochenem Steuerzeichen, ausgewiesen als Tester, vorgefunden. Um solche Aromen allerdings rauchfertig und probierbar herzustellen, müssen sie mit einer Base und eventuell einem Nikotinshot aufgefüllt werden. Daher steht außerdem eine Herstellungshandlung ohne die benötigte Erlaubnis des Hauptzollamts im Verdacht.

Für die 203 Liter sichergestellten Substitute wurde durch die Zöllner ein Steuerbescheid in Höhe von fast 32.500 Euro erstellt sowie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Bei den CBD/HHC haltigen Waren handelte es sich um unverarbeitete Bestandteile der Cannabispflanze. Es konnten vorgedrehte Joints, Tees, abgepackte Blüten und Haschbrocken, aber auch lose Blüten, die in großen Glasgefäßen angeboten wurden, festgestellt werden. Gemäß ihrer Aufmachung nach, waren diese Waren für den Verkauf an Endkunden bestimmt und nicht ausschließlich für die Abgabe zu technisch-, wissenschaftlichen- oder gewerblichen Zwecken. Somit kann ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden, was ein Verstoß gegen betäubungsmittelrechtliche Bestimmungen darstellt. Die weitere rechtliche Bewertung der CBD/HHC haltigen Waren und gegebenenfalls die Ahnung erfolgt jedoch im weiteren Verlauf durch die zuständigen Fachbehörde, dem Landkreis Hildesheim.

Den Abtransport der sichergestellten Waren übernahm das Technische Hilfswerk Elze.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
E-Mail: Nadine.Battmer@Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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