HZA-BS: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen deckt in der Kalenderwoche 42 sieben Fälle des illegalen Aufenthalts in Uslar und Goslar auf
Braunschweig (ots)
Am Dienstag der vergangenen Woche, den 17. Oktober 2023, führten Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig eine verdachtsunabhängige Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in einem Restaurantbetrieb in Uslar durch.
In der Küche des Restaurants trafen sie eine georgische Staatsangehörige beim Arbeiten an. Über einen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, verfügte die Frau nicht. Die Zöllner leiteten daher gegen die Georgierin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und gegen ihren Arbeitgeber wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ein.
Auch am darauffolgenden Tag, Mittwoch, den 18. Oktober 2023, kam die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen in Goslar zu ähnlichen Feststellungen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung eines Bauvorhabens mit der Stadt Goslar (Fachbereich 2 - Fachdienst Sicherheit und Ordnung) konnten sechs ukrainische Arbeiter angetroffen werden, die laut eigenen Angaben bei einem litauischen Bauunternehmen angestellt sind. Die Ukrainer verfügte lediglich über einen litauischen Aufenthaltstitel. Mit diesem darf man sich jedoch nur zu touristischen Zwecken für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist der Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels, der zur Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit berechtigt, erforderlich. Daher leiteten die Beamtinnen und Beamten noch vor Ort gegen alle Ukrainer Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. Die ausländerrechtlichen Bearbeitungen übernehmen die Ausländerämter der Landkreise Northeim und Goslar.
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