HZA-BS: Über 3.400 unversteuerte Einweg E-Zigaretten mit fast 7 Litern Liquid in Göttingen festgestellt./ Zöllner decken Steuerschaden von über 1.100 Euro auf und leiten Strafverfahren ein.
Braunschweig (ots)
Bei einer Steueraufsichtsmaßnahme des Hauptzollamts Braunschweig am Dienstag, den 09.01.2024, wurden in Göttingen 3.447 Stück unversteuerte Einweg E-Zigaretten (auch Vapes, Vaporiser oder Verdampfer genannt) sichergestellt, die insgesamt fast sieben Liter Liquid enthalten.
Gegenstand der Maßnahme war ein Händler für Tabakwaren, Tabakwarensubstitute und Raucherbedarfsartikel, der kleinere Verkaufsstellen für Tabakwaren und Kioske beliefert. Als gewerblicher Einführer für Tabakwaren und Substitute von Tabakwaren (Liquids, die auch in Einweg E-Zigaretten enthalten sind) ist der Händler vom Hauptzollamt Braunschweig in der Vergangenheit verpflichtet worden, eine jährliche Bestandsaufnahme durchzuführen. Dieser Verpflichtung ist der Händler nicht nachgekommen. Daher entschieden sich der Steueraufsichtsdienst und die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Braunschweig zu einer gemeinsamen Prüfung.
Dabei fanden die Beamten neun Kartons, welche 3.447 Stück Einweg E-Zigaretten mit je zwei Milliliter Liquid enthielten (insgesamt 6.894 Milliliter). Die Zöllner erkannten dabei, dass auf den Verpackungen der Einweg E-Zigaretten die erforderlichen Steuerzeichen fehlten, die umgangssprachlich auch als Steuerbanderole bekannt sind und der Nachweis der Versteuerung für Tabaksteuergegenstände sind
Der Geschäftsführer gab an, die Einweg E-Zigaretten nicht weiter verkaufen zu wollen. Er lagere sie nur in den Geschäftsräumen und wisse nicht recht, wie er mit diesen weiter verfahren solle. Laut Versandetiketten der Kartons wurden diese bereits Ende 2022 aus China nach Deutschland versandt.
Seit dem 01.07.2022 unterliegen Substitute für Tabakwaren (Liquids) der Tabaksteuer, die sich bis zum 31.12.2023 auf eine Höhe von 0,16 Euro pro Milliliter belief (aktuell 0,20 Euro je Milliliter). Demnach ist für die 3.447 Stück Einweg E-Zigaretten bereits bei der Einfuhr die Tabaksteuer in Höhe von 1.103,04 Euro entstanden.
Das Unternehmen durfte sogar, nachdem es seine Anzeige als gewerblicher Einführer im November 2022 beim Hauptzollamt Braunschweig abgab, beim Hauptzollamt Bielefeld Steuerzeichen beziehen. Diese Steuerzeichen hätte das Unternehmen dem chinesischen Versender zur Verfügung stellen müssen, damit dieser die Zeichen auf die Verpackungen anbringen kann, bevor sie in das Steuergebiet eingeführt werden. Im Steuergebiet dürfen nämlich nur Steuerlagerinhaber Steuerzeichen anbringen. Über diese Erlaubnis verfügte das Unternehmen nicht. Daher stellten die Beamten die 3.447 Stück Einweg E-Zigaretten sicher, erstellten einen Steuerbescheid in Höhe von 1.103,04 Euro und leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer ein. Die weiteren Ermittlungen führt die Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Braunschweig.
Zusatzinformation:
Die Zollbehörden dürfen der Steueraufsicht beziehungsweise der zollamtlichen Überwachung unterliegende Waren, wie Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse, sowie die Einhaltung der zum Umgang mit ihnen erlassenen Vorschriften und Auflagen kontrollieren. Es handelt sich dabei um anlasslose Kontrollen, deren Rechtsgrundlagen sich aus der Abgabenordnung ergeben. Diese Tätigkeit wird durch die Steueraufsichtsdienste der Sachgebiete D und der Kontrolleinheiten Verkehrswege der Sachgebiete C der Hauptzollämter in der Bundesrepublik durchgeführt.
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Pressesprecherin
Nadine Battmer
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