HZA-BS: Jahresergebnisse 2023 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig
Mit über 4,8 Millionen Euro 80% mehr Schaden in 2023 gegenüber dem Vorjahr aufgedeckt
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Braunschweig (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zuständig und setzt sich aus den Sachgebieten E (Prüfung und Ermittlung) und dem Fachgebiet 1 des Sachgebiets F (Ahndung) der Hauptzollämter zusammen. Die Zöllnerinnen und Zöllner tragen durch ihre Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und setzen sich somit für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ein.
Zu der erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Zahlen aus dem Jahr 2023, die am 07. Februar 2023 durch die Generalzolldirektion bekanntgegeben wurden, hat auch das Hauptzollamt Braunschweig einen wichtigen Beitrag geleistet.
Im Jahr 2023 hat die FKS des Hauptzollamts Braunschweig die Arbeitsverhältnisse von 10.741 Personen bei 833 Arbeitgebern überprüft (2022: Arbeitsverhältnisse von 10.511 Personen bei 1.146 Arbeitgebern). Bei diesen Prüfungen kam es zu der Einleitung von insgesamt 3.336 Ermittlungsverfahren hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, fast 16% mehr als im Vorjahr. Abgeschlossen werden konnten 2023 2.140 Straf- und 602 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Viele Ermittlungsverfahren dauern noch an.
Die hieraus ermittelten Schadenssummen belaufen sich auf über 4,8 Millionen Euro (insgesamt 4.874.861 Euro), was eine Steigerung von mehr als 80% gegenüber dem Vorjahr darstellt (2022: 2.681.222 Euro).
Für die Straftäter konnten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 508.920 Euro (2022: 596.170 Euro) und 342 Monaten Freiheitsstrafen (2022: 689) erwirkt werden, was über 28 Jahren entspricht. Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen, Einziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich allerdings auf 575.433 Euro und konnte gegenüber dem Vorjahr somit um über 32% gesteigert werden (2022: 434.717 Euro).
Die Jahresergebnisse im Einzelnen können der Anlage entnommen werden.
Auch Regierungsrat Jens Bode, Leiter des Sachgebiets E beim Hauptzollamt Braunschweig, zieht ein positives Resümee zum vergangenen Jahr. "Die Änderung des Zielprozesses zeigt bereits jetzt schon Auswirkungen. Mengenbasierte Ziele, wie eine bestimmte Anzahl an geprüften Arbeitgebern, wurden abgeschafft. Daher war der Rückgang der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen erwartbar, gleichwohl sich aber die Anzahl der Personenbefragungen gesteigert hat. So konnten wir gezielt auch größere Arbeitgeber prüfen, die in der zuvor durchgeführten Risikobewertung ein größeres Potenzial für mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufwiesen. Daraus resultierend zeigen sich im Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig die positiven Effekte des risikoorientierten Prüfansatzes in Bezug auf die Zunahme der eingeleiteten, aber auch erledigten Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ebenso verhält es sich bei der Entwicklung der Schadenssummen. Die enorme Steigerung ist aber auch damit zu begründen, dass wir 2023 einige komplexe Verfahren abschließen konnten, die besonders zeit- und personalintensiv sind", so Herr Bode.
Dass die Geld- und Freiheitsstrafen zurückgegangen sind, liegt oft nicht in der Hand der Hauptzollämter, da sie in der Regel durch die Gerichte festgesetzt werden.
Allerdings hat auch die (gesamt-)wirtschaftliche Situation Einfluss auf die Höhe der Geldstrafen: Sie setzen sich aus einem schuldabhängigen Teil (Anzahl der Tagessätze) und einem einkommensabhängigen Teil (Höhe der Tagessätze) zusammen. Ändern sich also die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten, ändert sich auch die Höhe der Geldstrafen.
Zum Beispiel musste im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen einen Strafbefehl des Hauptzollamts Braunschweig die Gesamtgeldstrafe um etwa 70% gemindert werden. Zwar blieb die Anzahl der Tagessätze gleich, jedoch wurden im Zuge der Hauptverhandlung neue Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten bekannt, die die Höhe der Tagessätze erheblich senkten. Der Beschuldigte war Inhaber einer Fahrschule und hatte einen Teil des Fahrschullehrerlohns unter Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlohnt, jedoch den anderen Teil bar (schwarz) ausgezahlt. Insgesamt kam es dabei zu einem Sozialversicherungsschaden von rund 5.200 Euro. Zusätzlich zu der Geldstrafe wurde die Einziehung des Schadens in voller Höhe angeordnet, damit sich die Schwarzarbeit nicht auch noch lohnt!
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