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Hauptzollamt Braunschweig

HZA-BS: 12 Tonnen falsch etikettierte Bettwäsche festgestellt
THW unterstützt das Zollamt Helmstedt-Autobahn bei der Entladung eines ganzen Containers aus China

HZA-BS: 12 Tonnen falsch etikettierte Bettwäsche festgestellt / THW unterstützt das Zollamt Helmstedt-Autobahn bei der Entladung eines ganzen Containers aus China
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Braunschweig (ots)

Mitte Oktober kam es bei der Abfertigung chinesischer Bettwäsche durch das Zollamt Helmstedt-Autobahn, welches zum Hauptzollamt Brauschweig gehört, zu der Feststellung von Unstimmigkeiten bei der Textilkennzeichnung. Laut der elektronisch abgegebenen Zollanmeldung und den vorgelegten Unterlagen sollte es sich um 12 Tonnen Bettwäsche aus 100% Polyester handeln.

In der anschließenden stichprobenweise Beschaffenheitsbeschau von zwei der insgesamt 775 Kartons stellten die Abfertigungsbeamtinnen und -beamten jedoch in den Etiketten nicht die Angabe von Polyester, sondern von 100% Baumwolle fest.

Die Anforderungen an die Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilien ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 (EU-Textilkennzeichnungsverordnung) und dem Textilkennzeichnungsgesetz und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Daher wandten sich die Zöllnerinnen und Zöllner aufgrund ihres Verdachts der falschen Kennzeichnung an das LAVES, welches die Übersendung einer Probe anforderte.

Es erfolgte eine Gesamtbeschau der restlichen 773 Kartons, für die der gesamte Container beim Zollamt entladen werden musste. Bettwäsche-Sets wurden gezählt, fotografiert und dokumentiert. Tatkräftig unterstützt wurde der Zoll hierbei im Rahmen der Amtshilfe durch 35 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) der Ortsverbände Helmstedt, Schöningen und Wolfsburg.

Die Beprobung des LAVES bestätigte wenige Tage später, dass es sich tatsächlich um Bettwäsche aus 100% Polyester handelte und somit die angebrachten Etiketten nicht korrekt waren. Das LAVES ordnete daher an, dass die Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung mit der Angabe "100% Polyester" korrigiert werden muss.

In den vergangenen Tagen fand nun die Umetikettierung unter zollamtlicher Überwachung durch das Zollamt Helmstedt-Autobahn statt, damit die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden können.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: nadine.battmer@zoll.bund.de
www.zoll.de

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