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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Der Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche
bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

HZA-HB: Der Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche / bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
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Bremen (ots)

Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des 
Hauptzollamts Bremen waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer 
bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz.
Sie überprüften im Stadtgebiet Bremen sieben und in Bremerhaven sechs
Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort tätigen 
Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher 
Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten 
Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von 
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale 
Be-schäftigung von Ausländern aufzudecken.
Die Prüfungen in der Hansestadt und in der Seestadt ergaben keine 
schwerwiegenden Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz. In beiden 
Städten musste je eine Reinigungskraft mündlich verwarnt werden, weil
keine Lichtbildausweise mitgeführt wurden.
In vier in Bremen festgestellten Fällen wird das Hauptzollamt noch 
die Einhaltung der Mindestlohnzahlung anhand der Geschäftsunterlagen 
bei den betroffenen Arbeitgebern überprüfen müssen. Zusätzlich muss 
in einem der vier Fälle auch die korrekte Anmeldung einer 
Rei-nigungskraft zur Sozialversicherung nachgeprüft werden.
Im Nachgang zu den Prüfungen in Bremerhaven muss in einem Fall 
überprüft werden, ob Einkünfte dem Jobcenter ordnungsgemäß 
mitge-teilt worden sind. 
Alle bei den Reinigungskräften erhobenen Daten werden jetzt mit den 
Meldungen zur Sozialversicherung abgeglichen, um eventuelle 
Ab-weichungen auszuschließen.
"Ein überaus erfreuliches Ergebnis. Die wenigen Beanstandungen 
zeigen, dass unsere Kontrolltätigkeiten insbesondere bei den 
beson-ders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen zum Erfolg führen",
lau-tet das Fazit von Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts 
Bremen. "Dennoch werden wir weiterhin den Kontrolldruck in diesen 
Branchen aufrechterhalten und für faire Wettbewerbsbedingungen und 
der Ein-haltung von Mindestlöhnen sorgen", führt Tödter fort.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS
dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- 
und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu 
Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben 
halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, 
Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger 
Be-schäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten 
Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem 
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. 
Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die 
In-nenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, 
Wohn-häuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende 
Ar-beitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte 
Gebäudereini-gungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. Gebäude-ArbbV) 
und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an
den Tarif-vertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und 
Arbeitneh-mer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber 
mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die 
Mindestlöhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. 
Innen- und Unter-haltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die 
Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro. 
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der 
Gebäude-reinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen
des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a 
StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder
Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf-
und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale 
Schwerpunktprü-fungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um 
den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen 
in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und 
illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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