HZA-HB: Der Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche
bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Bremen (ots)
Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Sie überprüften im Stadtgebiet Bremen sieben und in Bremerhaven sechs Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Be-schäftigung von Ausländern aufzudecken.
Die Prüfungen in der Hansestadt und in der Seestadt ergaben keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz. In beiden Städten musste je eine Reinigungskraft mündlich verwarnt werden, weil keine Lichtbildausweise mitgeführt wurden. In vier in Bremen festgestellten Fällen wird das Hauptzollamt noch die Einhaltung der Mindestlohnzahlung anhand der Geschäftsunterlagen bei den betroffenen Arbeitgebern überprüfen müssen. Zusätzlich muss in einem der vier Fälle auch die korrekte Anmeldung einer Rei-nigungskraft zur Sozialversicherung nachgeprüft werden. Im Nachgang zu den Prüfungen in Bremerhaven muss in einem Fall überprüft werden, ob Einkünfte dem Jobcenter ordnungsgemäß mitge-teilt worden sind. Alle bei den Reinigungskräften erhobenen Daten werden jetzt mit den Meldungen zur Sozialversicherung abgeglichen, um eventuelle Ab-weichungen auszuschließen.
"Ein überaus erfreuliches Ergebnis. Die wenigen Beanstandungen zeigen, dass unsere Kontrolltätigkeiten insbesondere bei den beson-ders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen zum Erfolg führen", lau-tet das Fazit von Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Dennoch werden wir weiterhin den Kontrolldruck in diesen Branchen aufrechterhalten und für faire Wettbewerbsbedingungen und der Ein-haltung von Mindestlöhnen sorgen", führt Tödter fort.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Be-schäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die In-nenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohn-häuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende Ar-beitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte Gebäudereini-gungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. Gebäude-ArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarif-vertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitneh-mer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unter-haltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro.
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäude-reinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprü-fungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell