HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls
Das Hauptzollamt Bremen stellt auch in Bremen und Bremerhaven Verstöße fest.
Bremen (ots)
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am Freitag, 16. Juli 2021 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Bremen folgende Auffälligkeiten:
In der Hansestadt kam es im Zuge von Schwarzarbeitskontrollen in einer Spedition zu einer vorläufigen Festnahme und der Einleitung eines Strafverfahrens, da bei einem Arbeitnehmer mit einer nichteuropäischen Staatsangehörigkeit der Verdacht auf illegale Beschäftigung vorlag. Der Mann hätte aufgrund seines Aufenthaltsstatus keine Arbeit aufnehmen dürfen. In der Seestadt wurde im Zuge der dortigen Kontrollen ebenfalls ein Nicht-EU-Ausländer vom Zoll vernommen, der im Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme stand. Beide wurden der Ausländerbehörde des Landes Bremen übergeben.
Ein weiterer Arbeitnehmer wurde in Bremerhaven verwarnt, weil er bei seiner Tätigkeit nicht den vorgeschriebenen Ausweis zur Sozialversicherung mitführte.
Bei weiteren Kontrollen von Fahrern von Speditionen und Transportunternehmen im Güterverkehrszentrum Bremen wurden bei zwei Fahrzeugführern Anhaltspunkte für die Vorenthaltung des allgemeinen Mindestlohns festgestellt. Bei einem dieser Berufsfahrer ergab sich zudem der Hinweis, dass die vorgeschriebene Sofortmeldung des Arbeitgebers bei Arbeitsaufnahme eines neuen Arbeitnehmers an die Deutsche Rentenversicherung unterblieben ist.
"Die bei den Kontrollen gewonnenen Daten werden jetzt mit den Daten der Sozialversicherer und gegebenenfalls mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Sollten sich dabei Anhaltspunkte für ein Vorenthalten des gesetzlichen Mindestlohns oder der Umgehung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten erhärten oder ergeben, würden strafrechtliche Ermittlungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Damit schützen wir die redlichen Arbeitgeber vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten ihrer eigenen Beschäftigten und zu Lasten des Sozialstaates und damit der Allgemeinheit einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen wollen", führt Tödter fort.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.
Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist.
Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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