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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll deckt Tabakschmuggel auf
10 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak in PKW festgestellt

Bremen (ots)

Am Montag, 21. März 2022 hat der Zoll bei einer PKW-Kontrolle an der 
A 1 in der Nähe von Oyten 10 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak 
sichergestellt. Der 27-jährige Fahrerzeugführer gab auf Befragen an, 
Tabak in Dortmund gekauft zu haben, den er im Kofferraum 
transportiere. Als die Zöllner den Wasserpfeifentabak in Augenschein 
nahmen, fiel ihnen sofort die fehlende Steuerbanderole auf, die 
zwingend hätte angebracht sein müssen. So handelte es sich eindeutig 
um unversteuerten und damit nicht verkehrsfähigen Tabakwaren. 
Der Erwerb von unversteuerten Tabakwaren ist in Deutschland 
verboten", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts 
Bremen. "Entdecken wir bei Kontrollen unversteuerte Tabakwaren, 
werden sie sichergestellt und es wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden", so Tödter weiter.
In diesem Fall wurde noch vor Ort das Steuerstrafverfahren gegen den 
Fahrer eingeleitet. Nach Entrichtung der Tabaksteuer von über 400 
Euro konnte der Fahrer ohne den Wasserpfeifentabak seine Fahrt 
fortsetzen.
Zusatzinformation:
Auf der Internetseite des Zolls -zoll.de- kann man sich über die 
Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch 
bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze 
grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann. 
Bei Zigaretten sind es beispielsweise 800 Stück pro reisende Person. 
Bei Rauchtabak, wozu auch Wasserpfeifentabak gehört, liegt die 
Höchstgrenze bei einem Kilogramm pro Person.
Würden bei Zollkontrollen Tabakwaren festgestellt, die in einem 
anderen Mitgliedstaat der EU versteuert wurden, aber die Richtwerte 
überschreiten und kann nicht glaubhaft gemacht werden, dass die 
Tabakwaren dennoch zum privaten Verbrauch bestimmt sind, würden diese
Tabakwaren ebenfalls sichergestellt und die Tabaksteuer erhoben 
werden. 
Zoll.de informiert auch über die Möglichkeit, bei der Einreise oder 
Rückkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen 
Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) 
und von der Insel Helgoland unter bestimmten Voraussetzungen und 
innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren (Reisemitbringsel)
einfuhrabgabenfrei (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell 
Verbrauchsteuern) nach Deutschland einführen.
Der Zoll empfiehlt die Nutzung der App "Zoll und Reise", die im 
Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden 
kann.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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