HZA-HB: Zoll prüft Friseurbetriebe und Barbershops
In Bremen und Bremerhaven wurden nur wenige Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt, aber in einigen Fällen muss nachgeprüft werden
Bremen (ots)
37 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen rund 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am Dienstag, 05. April 2022 von 34 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.
In der Mehrheit der geprüften Friseurbetriebe und Barbershops in Bremen und Bremerhaven konnten keine Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt werden. In einem Barbershop in Bremerhaven waren zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Kunden anzutreffen. Das anwesende vermeintliche Personal gab auf Befragen der Zöllner jedoch an, dort nicht zu arbeiten, sondern selbst Kunde zu sein, was dem tatsächlichen Anschein widersprach. In diesem Fall werden jetzt die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und das mögliche Vorenthalten von Beiträgen an die Sozialversicherer überprüft werden. In einem Barbershop in Bremen gab ein Angestellter an, nur für die Zeit der Arbeit an einem Kunden entlohnt zu werden. In den übrigen Zeiten würde er kein Geld verdienen. Hier wird im Nachgang noch geprüft werden, ob eine Entlohnung mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber erfolgt ist. In vier weiteren Fällen wird noch überprüft werden, ob der Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme rechtmäßig war.
"Wir prüfen vornehmlich in Branchen, die aufgrund des Kostendrucks besonders von der Schwarzarbeit betroffen sind, zu denen auch die Friseurbranche gehört", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Regelmäßig beteiligen wir uns auch an bundesweiten Schwerpunktprüfungen. So halten wir den Kontrolldruck in diesen Branchen hoch", führt Tödter fort.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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