Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Bremen mehr verpassen.

Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll prüft Friseurbetriebe und Barbershops
In Bremen und Bremerhaven wurden nur wenige Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt, aber in einigen Fällen muss nachgeprüft werden

Bremen (ots)

37 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen rund 100 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am Dienstag, 05. April 2022
von 34 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des 
Hauptzollamts Bremen gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von 
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS 
kontrollierten insbesondere die Einhaltung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug 
von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die 
Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem 
Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in 
Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem 
Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und 
Scheinselbständigkeit eine Rolle.
In der Mehrheit der geprüften Friseurbetriebe und Barbershops in 
Bremen und Bremerhaven konnten keine Anhaltspunkte für Schwarzarbeit 
festgestellt werden. In einem Barbershop in Bremerhaven waren zum 
Zeitpunkt der Kontrolle keine Kunden anzutreffen. Das anwesende 
vermeintliche Personal gab auf Befragen der Zöllner jedoch an, dort 
nicht zu arbeiten, sondern selbst Kunde zu sein, was dem 
tatsächlichen Anschein widersprach. In diesem Fall werden jetzt die 
tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und das mögliche 
Vorenthalten von Beiträgen an die Sozialversicherer überprüft werden.
In einem Barbershop in Bremen gab ein Angestellter an, nur für die 
Zeit der Arbeit an einem Kunden entlohnt zu werden. In den übrigen 
Zeiten würde er kein Geld verdienen. Hier wird im Nachgang noch 
geprüft werden, ob eine Entlohnung mindestens in Höhe des 
Mindestlohns durch den Arbeitgeber erfolgt ist. 
In vier weiteren Fällen wird noch überprüft werden, ob der Bezug von 
Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme rechtmäßig war.
"Wir prüfen vornehmlich in Branchen, die aufgrund des Kostendrucks 
besonders von der Schwarzarbeit betroffen sind, zu denen auch die 
Friseurbranche gehört", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des 
Hauptzollamts Bremen. "Regelmäßig beteiligen wir uns auch an 
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. So halten wir den Kontrolldruck in
diesen Branchen hoch", führt Tödter fort.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein 
wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher 
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Hauptzollamt Bremen
Weitere Meldungen: Hauptzollamt Bremen