HZA-HB: Zoll am Flughafen Bremen über Ostern erfolgreich
Gold- und Zigarettenschmuggel verhindert
Bremen (ots)
Am Ostersonntag hat der Zoll am Flughafen Bremen in zwei Fällen den Schmuggel von Goldschmuck und Zigaretten und damit einen Steuerschaden von rund 1.700 Euro verhindert.
Am Feiertag wollte ein bereits am Samstag aus Südamerika eingereister 62-jähriger Mann sein nachgesandtes Reisegepäck abholen, dass verspätet erst nach seiner Ankunft in Bremen eintraf. Schriftlich bestätigte der Reisende, dass keine Tabakwaren in diesem Gepäck enthalten wären. Die Zollbeamten schauten dennoch nach und stellten 2.600 Zigaretten fest. Fast 500 Euro an Einfuhrabgaben musste der Reisende bezahlen. Die Zigaretten jedoch wurden eingezogen und es wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet.
Am gleichen Tag kam eine 37-jährige Frau von einer Iranreise nach Bremen zurück und durchschritt mit ihrem Gepäck den grünen Kanal des Zolls für anmeldefreie Waren. Die Zollbeamten am Flughafen baten die Frau daraufhin zur Kontrolle ihres Reisegepäckes und stießen auf eine iranische Verkaufsrechnung. Die Reisende zeigte daraufhin zwei Schmuckstücke aus Gold vor, die sie in ihrem Handgepäck transportierte. Da sich der Wert des Schmucks auf insgesamt über 5000 Euro belief, wurden fast 1200 Euro an Einfuhrabgaben fällig. Nach Entrichtung der Steuern konnte die Reisende ihren Schmuck mitnehmen. Aufgrund der Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben wurde aber auch bei ihr noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
"Wir kontrollieren am Flughafen die Reisenden sehr intensiv. Das gilt auch für die Hauptreisezeiten wie jetzt zu Ostern", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen und hat auch einen guten Tipp für Reisende parat: "Damit die Reise nicht noch auf den letzten Metern zu einer unangenehmen Erinnerung wird, rate ich, im Zweifelsfall alle Waren beim Zoll anzumelden. Damit erspart man sich unnötige Kosten und Ärger und womöglich ein Strafverfahren. Um sich vorab zu informieren, empfehle ich die kostenlose App "Zoll und Reise" und den Besuch auf unserer Internetseite "zoll.de", auf der man sich eingehend mit den Bestimmungen für Wareneinfuhren nach einer Reise vertraut machen kann."
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