HZA-HB: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes
Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
Bremen (ots)
Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr, davon über 9.000 Exemplare durch das Hauptzollamt Bremen.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. "In vielen Fällen handelt es sich bei den durch meine Kolleginnen und Kollegen sichergestellten Tieren und Pflanzen tatsächlich um Reisemitbringsel von Urlaubsreisen, die unbedacht mitgenommen wurden, am Strand aufgelesene Korallenstücke etwa. Aber auch Salami aus Walfleisch ist ab und zu bei Kreuzfahrern im Reisegepäck zu finden", weiß Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen zu berichten. "Bei allen Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht und daher von der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden, umfasst der Schutz ausdrücklich auch bereits tote Exemplare und Waren daraus. Wir wollen keinen Markt für solche Produkte bieten. Gibt es keinen Markt, gibt es auch keinen Grund, die lebenden Tiere und Pflanzen unkontrolliert aus der Natur zu entnehmen. Die vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenart kann sich so hoffentlich erholen", erläutert Tödter weiter und rät Reisenden: "Im Zweifelsfall lassen Sie Tiere und Pflanzen und Waren daraus in ihrem Urlaubsland. Sammeln Sie lieber Eindrücke anstatt Andenken."
Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.
In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
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