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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes
Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

HZA-HB: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes / Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
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Bremen (ots)

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben 
bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße 
gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der 
Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner 
geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im 
gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, 
wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt
und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens
ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In 
den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. 
geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr, 
davon über 9.000 Exemplare durch das Hauptzollamt Bremen.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der 
gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit 
Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte
Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder 
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei
ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im 
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen 
verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse 
aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus 
Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit 
nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - 
dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten 
damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten 
Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
"In vielen Fällen handelt es sich bei den durch meine Kolleginnen und
Kollegen sichergestellten Tieren und Pflanzen tatsächlich um 
Reisemitbringsel von Urlaubsreisen, die unbedacht mitgenommen wurden,
am Strand aufgelesene Korallenstücke etwa. Aber auch Salami aus 
Walfleisch ist ab und zu bei Kreuzfahrern im Reisegepäck zu finden", 
weiß Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen zu berichten. 
"Bei allen Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht und daher 
von der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden, umfasst der 
Schutz ausdrücklich auch bereits tote Exemplare und Waren daraus. Wir
wollen keinen Markt für solche Produkte bieten. Gibt es keinen Markt,
gibt es auch keinen Grund, die lebenden Tiere und Pflanzen 
unkontrolliert aus der Natur zu entnehmen. Die vom Aussterben 
bedrohte Tier- oder Pflanzenart kann sich so hoffentlich erholen", 
erläutert Tödter weiter und rät Reisenden: "Im Zweifelsfall lassen 
Sie Tiere und Pflanzen und Waren daraus in ihrem Urlaubsland. Sammeln
Sie lieber Eindrücke anstatt Andenken."
Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner  
Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner 
Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES 
(Convention on International Trade in Endangered Species of Wild 
Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der 
großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 
Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle
zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten 
Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des 
Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits 
gelisteten Arten verhandelt.
In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten 
durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen 
umgesetzt.
Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder 
www.artenschutz-online.de 

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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