HZA-HB: Weltverbrauchertag am 15. März 2025
Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Bremen (ots)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen.
In Bezirk des Hauptzollamts Bremen stellt der Zoll im Reiseverkehr am Flughafen und bei Kontrollen in Kiosken und anderen Verkaufsgeschäften regelmäßig Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel fest, die undeklarierte Arzneimittelwirk-stoffe wie Sildenafil oder Wirkstoffe zur Gewichtsabnahme enthalten. Diese Wirkstoffe können unter anderem in Kaffee, Schokolade, Honigriegel oder Honiggewürzmischungen enthalten sein.
"Die Einfuhr dieser gefälschten Arzneimittel stellt eine Straftat dar", erläutert von Maurich und ergänzt: "Darüber hinaus birgt die Einnahme dieser Wirkstoffe ein unkalkulierbares gesundheitliches Risiko, zumal die Konzentration der Wirkstoffe regelmäßig nicht bekannt ist."
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