HZA-HB: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich
Bremen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am Donnerstag, 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligte sich das Hauptzollamt Bremen mit rund 50 Beamten mit Prüfungen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Getränkeeinzelhandel, in Kiosken und Tankstellenshops sowie in der Kosmetik- und Friseurbranche.
Die eingesetzten Beschäftigten des Zolls befragten insgesamt rund 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zum Teil umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich 40 Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In 13 Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
"Bei dieser Schwerpunktprüfung haben wir in besonders von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen geprüft", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Dennoch prüfen wir immer ganzheitlich auch die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und suchen nach Anhaltpunkten für illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität und wird vom Zoll konsequent verfolgt."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation: Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst. Schwerpunkte der Mindestlohnprüfungen waren Bremerhaven, Cuxhaven, der Landkreis Osterholz sowie die Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt und Bremervörde. Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht möglich.
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