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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich

Bremen (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 
Donnerstag, 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine 
risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" 
durch. An den Maßnahmen beteiligte sich das Hauptzollamt Bremen mit 
rund 50 Beamten mit Prüfungen im Gaststätten- und 
Beherbergungsgewerbe, im Getränkeeinzelhandel, in Kiosken und 
Tankstellenshops sowie in der Kosmetik- und Friseurbranche.
Die eingesetzten Beschäftigten des Zolls befragten insgesamt rund 100
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren 
Beschäftigungsverhältnissen und führten zum Teil umfangreiche 
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich 40 Verdachtsfälle unter
anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 
unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht 
oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben oder illegaler 
Ausländerbeschäftigung. In 13 Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen
aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
"Bei dieser Schwerpunktprüfung haben wir in besonders von 
Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen geprüft", erläutert Volker 
von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: 
"Dennoch prüfen wir immer ganzheitlich auch die Einhaltung von 
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und suchen nach 
Anhaltpunkten für illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und
Leistungsbetrug. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität und wird 
vom Zoll konsequent verfolgt."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den 
Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen 
sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche 
Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und 
Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den 
Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,
Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen 
hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in 
engem Informationsaustausch mit den verschiedenen 
Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und
Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes 
durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument 
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und 
illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und 
Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem 
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil 
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst. 
Schwerpunkte der Mindestlohnprüfungen waren Bremerhaven, Cuxhaven, 
der Landkreis Osterholz sowie die Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt 
und Bremervörde. Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den 
Orten ist nicht möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

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