HZA-DD: Zoll kontrolliert Friseursalons und Barbershops Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Dresden (ots)
Am 05. April 2022 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Dresden auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) 132 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Zuge dessen befragten die rund 100 Zöllnerinnen und Zöllner, die neben der Region Dresden auch in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Nord- und Mittelsachsen im Einsatz waren, insgesamt 335 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnis-sen.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbstständigkeit eine Rolle. Seit dem 01. Januar 2022 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. Noch vor Ort konnten bislang fünf Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften festgestellt werden, die weitergehende Prüfungen nach sich ziehen werden. Die Auswertung der erfassten Daten dauert an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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