HZA-DD: Tipps vom Zoll für das vorweihnachtliche Online-Shopping/ Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen
Dresden (ots)
Die Zeit bis zur Bescherung wird knapp? Da erweist sich das Online- Shopping oftmals als praktische Alternative. Aber aufgepasst: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land Drittland) verschickt, ist der Zoll mit im Spiel. Denn möglicherweise müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden.
Nachstehend ein Überblick für Waren aus einem Drittland:
- Warenwert bis 150 Euro:
Hier ist die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Dabei liegt der reguläre Steuersatz bei 19 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln. Gegebenenfalls werden Verbrauchsteuern erhoben.
- Warenwert über 150 Euro:
Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen hier auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen: Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.
"Allerdings sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote und Beschränkungen zu beachten", sagt Heike Wilsdorf, Sprecherin beim Hauptzollamt Dresden. Dies betrifft zum Beispiel die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich Produktsicherheit und Produktpiraterie. "Häufig beinhalten Sendungen aus einem Drittland Produkte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern schaden können, wie z.B. technische Geräte oder auch Spielwaren, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen." Zudem entpuppen sich Waren oftmals als Fälschungen. Diese werden vom Zoll sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg.
Wenn notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. Dann wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Post informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.
In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Interessierte in einem Drittland bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selbst über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen. Weitere Informationen zur neuen Online-Anwendung hat der Zoll auf seiner Website www.zoll.de zur Verfügung gestellt.
In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen für diesen Service grundsätzlich eine gesonderte Pauschale erheben.
Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de oder dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de
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