HZA-DD: Einsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Pirna
Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe
Dresden (ots)
Am 11. April 2025 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Frisörsalons bzw. BarberShops in Pirna. Dabei waren 11 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Beamte des Polizeireviers Pirna unterstützten die Maßnahme. Zudem war ein Vertreter der Handwerkskammer Dresden vor Ort. Insgesamt wurden in den zwei geprüften Objekten sieben Angestellte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfungen verliefen ohne Beanstandungen.
Auch in anderen Städten im Bezirk des Hauptzollamtes Dresden (u.a. in Leipzig, Bautzen, Weißwasser, Döbeln und Riesa) fanden in den letzten Tagen Prüfungen des Zolls im Frisör- und Kosmetikgewerbe statt. Insgesamt prüften 60 Zöllner über 30 Objekte und befragten fast 70 Angestellte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Aus diesen Befragungen resultierten 14 Sachverhalte, die nun weitere Prüfungen erfordern. Darunter waren zum Beispiel Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, gegen die Sofortmeldepflicht sowie der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Bei einer Kontrolle in Leipzig versuchte eine illegal aufhältige Person sich durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Der Versuch endete in den Armen der Zöllner. Im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit nahmen auch Vertreter der Handwerkskammern und der zuständigen Finanzämter an allen Prüfungen teil.
Grundlage derartiger Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Gerade in Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung liegt das besondere Augenmerk des Zolls auf der ordnungsgemäßen Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der Prüfung, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden. Zudem kontrollieren die Beschäftigten der FKS, ob bei der Arbeit angetroffene ausländische Staatsangehörige über eine für die Aufnahme ihrer Beschäftigung erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen. Die im Rahmen der in dieser Woche durchgeführten Kontrollen festgestellten Verdachtsmomente und Verstöße bedürfen nun tiefgründiger Nachprüfungen. Dazu gehören u.a. umfangreiche Auswertungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Anmerkung: In der Branche gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro.
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