HZA-HH: Bauarbeiter flüchtet vor Zollkontrolle
Hauptzollamt Hamburg überprüft 122 Arbeitnehmer auf Baustellen
Hamburg (ots)
Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Hamburg überprüften unter Beteiligung der Steuerfahndung am 26.04.2022 insgesamt 122 Personen auf zwei Großbaustellen. Insgesamt waren 60 Beamtinnen und Beamte an dem Einsatz beteiligt, der im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung durchgeführt wurde.
Eine Person versuchte, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen. Gegen diese sowie drei weitere Personen aus Drittlandstaaten wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Sie verfügten über keinen Aufenthaltstitel bzw. über keine Arbeitserlaubnis, so dass sie nicht zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt waren.
31 Sachverhalte erfordern im Nachgang weitere Ermittlungen in Form von Geschäftsunterlagenprüfungen, da in vielen Fällen Zweifel bestehen, ob der jeweilige Mindestlohn eingehalten wurde. Weiterhin gab es einige Verdachtsfälle auf eine mögliche Scheinselbständigkeit. Auch diese Vorgänge erfordern eine Prüfung, ob hier der Rentenversicherung Beiträge vorenthalten wurden. Des Weiteren stehen möglicher Leistungsmissbrauch und unerlaubte Ausländerbeschäftigung im Raum.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.
Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt. Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
-Stabsstelle Kommunikation-
Kristina Severon
Telefon: 040-80003-1053
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell