HZA-HH: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls // 76 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Hamburg im Einsatz
Hamburg (ots)
Die FKS des Zolls führte bereits am 13. März 2025 im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Dabei befragten die Beschäftigten des Zolls insgesamt knapp 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 20 umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
"Insgesamt wurden 35 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern", erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die Fälle gliedern sich in elf mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften, dreizehn mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen und drei Fälle des möglichen Leistungsmissbrauchs. Zusätzlich bedurfte es in fünf Fällen zu Meldungen an die Ausländerbehörden."
Der Fokus dieser bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und (Eis-)Cafés, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios oder Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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