HZA-H: Artenschutz und Steuerhinterziehung - Aufgriffe des Hauptzollamts Hannover am Flughafen
Hannover (ots)
Als die Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamts Hannover am Flughafen Hannover das Gepäck eines Reisenden kontrollierten, entdeckten sie ein eher ungewöhnliches Schmuckstück. Im Koffer des Reisenden, welcher nach einem Zwischenstopp in Istanbul am 26. Januar 2023 in Hannover landete, fanden die Beamten einen traditionellen Beinschmuck aus Felsenpythonleder.
Da es sich bei der Felsenpython um eine durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Art handelt, sind zur Einreise in die Europäische Union artenschutzrechtliche Dokumente erforderlich. Der in Senegal gestartete Reisende konnte diese jedoch nicht vorlegen, sodass es vor Ort zu einer Beschlagnahme des Schmuckstückes kam.
Der Sachverhalt wird nun zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz übergeben.
Auch für einen am 15. Januar 2023 aus Istanbul kommenden Einreisenden endete die Zollkontrolle mit Beanstandungen. Trotz einer Uhr eines namenhaften Herstellers mit einem ungefähren Wert von über 17.000,00 Euro im Gepäck, hatte sich der Reisende für den grünen Kanal für anmeldefreie Ware entschieden.
"Da der Wert der Uhr die Freigrenze von 430,00 Euro im Flugreiseverkehr um ein Vielfaches übersteigt, hätte der Beteiligte die Uhr anmelden und versteuern müssen. Die richtige Wahl wäre dazu der rote Kanal für anmeldepflichtige Waren gewesen", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hautzollamts Hannover.
Die Beamten leiteten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Zusatzinformation:
Informationen für den Reiseverkehr erhalten Sie unter www.zoll.de oder in der App "Zoll und Reise", welche kostenfrei im App-Store heruntergeladen werden kann.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hannover
Joline Kassner
Telefon: 0511/ 5469-1682
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell