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Hauptzollamt Hannover

HZA-H: Marken- und Produktpiraterie - Gefälschte Waren im Postverkehr

Hannover, Lüneburg (ots)

Augen auf beim Online-Kauf - Wer Waren im Internet bestellt, sollte nicht nur im Hinblick auf die Einfuhrabgaben, welche bei Bestellungen aus dem Drittland anfallen, genauer hinschauen. Auch im Zusammenhang mit möglichen Einfuhrverboten bzw. Beschränkungen gilt eine besondere Aufmerksamkeit. So überwacht der Zoll zum Beispiel auch die Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit.

"Für einige Verbraucherinnen und Verbraucher kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell zu einer bösen Überraschung werden", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Als in der vergangenen Woche Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Lüneburg eine Paketsendung öffneten, kamen erst einmal Umverpackungen herkömmlicher Bluetooth-Kopfhörer zum Vorschein. "Meine Kolleginnen und Kollegen bewiesen hier ihr gutes Gespür. In den Umverpackungen, welche augenscheinlich nur zur Tarnung dienten, befanden sich Kopfhörer-Verpackungen eines namhaften Herstellers", so Kassner weiter.

Da sich in dem Paket lediglich drei Kopfhörer-Paare befanden, handelte es sich um eine sogenannte Kleinsendung. Der Anmelder bzw. Besitzer der Ware wird hierbei durch den Zoll über die Absicht der Vernichtung der gefälschten Ware unterrichtet. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Rechtsbehelf eingelegt, wird die Ware im Anschluss unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Auch beim Zollamt Hannover-Nord kamen in den vergangenen Wochen diverse Paketsendungen an, welche hinsichtlich möglicher Produktpiraterie einer weiteren Prüfung unterzogen wurden.

Allein im März stoppten die Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts 18 Pakete. Wären die jeweiligen Original-Markenwaren zu ihrem handelsüblichen Verkaufspreis erworben worden, würde sich ein Warenwert von über 25.000,00 EUR ergeben. Der gezahlte Warenwert für die Produkt-Fälschungen: knapp über 550,00 EUR. Bei den Waren handelte es sich um Schmuck, Kleidung und Technik-Produkte.

Ob die Paketempfänger ein zivilrechtliches Verfahren erwartet, entscheiden stets die jeweiligen Rechteinhaber.

Zusatzinformation:

Weitere Informationen zu dem Thema Marken- und Produktpiraterie finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecherin
Joline Kassner
Telefon: 0511/5469-1680
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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