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Hauptzollamt Hannover

HZA-H: Hauptzollamt Hannover: Verurteilung wegen Menschenhandels

Hannover (ots)

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängte das Amtsgericht Hannover im März 2025 gegen einen 37-jährigen Mann aus Hannover auf Grund des Vorwurfes des Menschenhandels.

Bei den Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wurden, ergab sich insbesondere durch die Befragung der Geschädigten, dass der Angeklagte mindestens vier Personen bei Aufräumarbeiten in einem Hochwassergebiet ausgebeutet hatte.

"Die Aussagen der Geschädigten in den Vernehmungen durch meine Kolleginnen und Kollegen glichen sich darin, dass der Angeklagte alle mit falschen Versprechungen angeworben, anschließend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und schließlich Aufräumarbeiten nach der Hochwasserkatastrophe 2021 im Ahr-Tal durchführen ließ", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Mann, den der Angeklagte in Rumänien anwarb, hatte für rund zwei Monate in 2021 für den Angeklagten gearbeitet. Für seine tägliche Arbeit, die er montags bis samstags in der Zeit von 05:00 bis 17:00 Uhr ausführte, erhielt er lediglich die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie zwei Zahlungen in Höhe von 50,00 Euro für Lebensmittel. Ähnlich war es bei einer Geschädigten, die der Beschuldigte mit dem Versprechen von einem monatlichen Lohn von 1.800 Euro inklusive kostenfreier Kost und Logis anwarb. Während ihrer rund eineinhalbmonatigen Tätigkeit zahlte der Beschuldigte ihr neben der Bereitstellung der Gemeinschaftsunterkunft einen Lohn von 50 Euro. Auch die beiden anderen Geschädigten schilderten ähnliche Sachverhalte.

"Bei der Befragung der Beschäftigten wurde deutlich, dass der Angeklagte insbesondere die wirtschaftliche Lage der Geschädigten ausnutzte, da diese laut Angaben in der Befragung erst nach der Hilfe von Dritten das Arbeitsverhältnis beenden und die gestellten Unterkünfte verlassen konnten", so Kassner weiter.

Der Angeklagte, der sich zwischenzeitlich zwei Monate in Untersuchungshaft befand, hatte die Vorwürfe in der Verhandlung eingeräumt. Zudem zahlte er insgesamt eine Summe von rund 4.300 Euro an die Geschädigten, die in arbeitsgerichtlichen Vergleichen festgelegt worden war. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die ihm neben einer Arbeitsauflage von 300 Stunden auferlegt wurde, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Joline Kassner
Telefon: 0511/ 5469-1682
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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