HZA-IZ: Zoll findet lebende Stieglitze
Itzehoe (ots)
Ein Stieglitzpaar haben die Zöllner*innen am Hamburger Flughafen zum Glück lebend aufgegriffen.
Der über Paris aus Marokko kommende Reisende wurde beim Durchqueren des Durchgangs für anmeldefreie Waren, dem sogenannten "grünen Kanal", einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden die lebenden Vögel im Reisegepäck in einer Transportbox aus Kunststoff festgestellt. Der Reisende gab an, die Tiere für einen Verwandten in Obhut genommen zu haben, da dieser eine längere Reise durchführt. Die Vögel befänden sich seit zwei Jahren in dessen Besitz.
Für das Stieglitzpärchen wurde durch das Veterinär- und Einfuhramt eine zehntägige Quarantäne verhängt. Zwischenzeitlich wurden sie nach dem Artenschutzbestimmungen beschlagnahmt und bei einem Hamburger Tierschutzverein in Verwahrung gegeben.
Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Reisende hat jetzt vier Wochen Zeit, die erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz nachreichen.
Die Vögel haben die Tortur der Reise zum Glück unbeschadet überstanden. Häufig enden solche Transporte für die Tiere aber tödlich. Auch dadurch wird das Aussterben von bedrohten Tierarten gefördert. Der Zoll appelliert daher an alle Reisenden, lebende Tiere oder Souvenirs tierischen und pflanzlichen Ursprungs im Ursprungsland und damit in Ihrer natürlichen Umgebung zu belassen. Auch heimische Arten werden geschützt, wenn das Einschleppen von Krankheiten und invasiven Arten verhindert wird!
Information:
Der Stieglitz (carduelis carduelis) ist seit 1980 durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Vogelschutzrichtlinie der EU geschützt. Für die Vögel gilt ein Besitz- und Vermarktungsverbot. Bei der Einfuhr ist eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz vorzulegen.
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