HZA-IZ: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes - Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
Itzehoe (ots)
Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Beispielsweise wurde im Dezember 2022 am Flughafen Hamburg 42 lebende Schlangen und Echsen bei der Ausreise aus der EU festgestellt. Darunter waren zwölf nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützte Königspythons, 15 geschützte Geckos verschiedener Arten sowie sechs geschützte Chamäleons auch verschiedener Arten. Die anderen mitgeführten Reptilien fielen nicht unter das Artenschutzrecht. Der Reisende gab seinerzeit an, die Tiere in Deutschland erworben zu haben und damit hobbymäßig zu handeln. Die erforderlichen Dokumente nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen konnte er nicht vorlegen.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen -- wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Heute, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.
In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Itzehoe
Pressestelle
Thomas Gartsch
Telefon: (04821) 902-1040
Mobil: (0160)912 03 677
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell