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Hauptzollamt Itzehoe

HZA-IZ: Hauptzollamt Itzehoe doppelt erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
12 illegale Beschäftigte festgestellt und mehrere Verstöße gegen Mindestlohn aufgedeckt

Itzehoe Flensburg (ots)

Zwei Erfolge im Kampf gegen Schwarzarbeit konnte das Hauptzollamt Itzehoe in der vergangenen Woche verbuchen.

Zunächst führten Kräfte des Standortes Flensburg der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf Grund eines anonymen Hinweises auf einer Baustelle im Kreis Nordfriesland eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Der Hinweis stellte sich dabei als goldrichtig heraus. Von insgesamt 27 kontrollierten Personen bestand bei 12 Personen der Verdacht, ohne Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig zu sein.

Gegen den Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Gegen die 12 Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern wurden Strafverfahren eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde des Kreises Nordfriesland erteilt, die auch für weitere ausländerrechtliche Maßnahmen zuständig ist.

Am 30. November 2023 waren dann 41 Beschäftigte der FKS im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Itzehoe erfolgreich im Einsatz.

Sie überprüften 24 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die in den Reinigungsobjekten angetroffenen 122 Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen und um den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken. Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz deshalb einen besonderen Fokus auf diese Branche.

Bei den Prüfungen wurden mehrere Verstöße aufgedeckt. In 15 Fällen besteht der Verdacht, dass der bundeseinheitliche Branchen-Mindestlohn von 13,00 EUR nicht gezahlt wurde. Zusätzlich betrafen vier weitere Fälle die nicht korrekte Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zoll wird nun Nachermittlungen durchführen, um die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen.

Zusatzinformation:

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Bernd Nissen
Telefon: 04821902-1040
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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