HZA-IZ: Zoll stellt Goldschmuck im Wert von 15.000,- Euro am Flughafen Hamburg sicher
Zwei Zöllner entdecken Goldschmuck bei sozialleistungsbeziehender Frau
Hamburg, Itzehoe (ots)
Hamburg, 04.11.2024
Goldschmuck im Wert von rund 15.000,- Euro stellte der Zoll am 28. Oktober 2024 bei einer aus dem Iran einreisenden 33-jährigen Frau am Flughafen Hamburg sicher. Im Verlauf der Kontrolle stellten die Zollbediensteten fest, dass die Reisende ihren Lebensunterhalt durch Bürgergeld bestreitet und sich für fast fünf Wochen im Iran aufgehalten hat.
Nach der Einreise am Flughafen Hamburg wollte die Dame das Terminal durch den Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Zwei Zöllner baten sie in einen Kontrollraum, in dem die Frau die Frage nach mitgeführten anmeldepflichtigen Waren verneinte. "Während der Kontrolle entdeckten die Zöllner insgesamt 18 Goldschmuckstücke, von denen 16 in einer mit einem Schloss versehenen Umhängetasche im Rucksack verstaut waren.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
Die Reisende erklärte zwar, dass sie sechs der 18 Goldschmuckstücke für eine Freundin mitbringe. Maßgebend ist bei der Einfuhr allerdings nicht, für wen die Waren bestimmt sind, sondern wer sie einführt. So war die Reisende auch für die sechs Schmuckstücke verantwortlich.
Für die nicht angemeldeten Schmuckstücke sind Einfuhrabgaben, bestehend aus Zoll und Steuern, in Höhe von knapp 3.400,- Euro entstanden.
"Da die Reisende die Einfuhrabgaben nicht vor Ort bezahlen konnte, stellten die Zöllner den Goldschmuck sicher.", führt Douce weiter aus. Die Reisende muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung verantworten.
Im Verlauf der Kontrolle gab die Reisende an, dass sie keiner Arbeit nachgehe und im Bezug von Bürgergeld steht. Sie konnte keinen Nachweis dafür vorbringen, dass sie ihre fast fünf-wöchige Abwesenheit dem Jobcenter mitgeteilt hat.
"Die Feststellungen aus unserer Kontrolle leiten wir als Mitteilung an den Sozialleistungsträger weiter. Es muss nun unter anderem geprüft werden, ob die Reisende solch hohe Sachwerte erwerben konnte und gleichzeitig tatsächlich hilfebedürftig ist und Anspruch auf Bürgergeld hat.", resümiert Douce.
Zusatzinformation:
Grundsätzlich haben Personen, die im Bürgergeld-Bezug stehen Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit, wenn sie dies vorher von ihrem Leistungsträger genehmigen lassen. Wird eine Genehmigung nicht vorher eingeholt, kann das zu einer Rückforderung von gezahlten Sozialleistungen führen.
Rückfragen bitte an:
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Maurice Douce
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