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Hauptzollamt Itzehoe

HZA-IZ: Zoll findet 21 lebende Blutegel in PET-Flaschen am Hamburger Flughafen
21 ungarische Blutegel durch Zoll beschlagnahmt

HZA-IZ: Zoll findet 21 lebende Blutegel in PET-Flaschen am Hamburger Flughafen / 21 ungarische Blutegel durch Zoll beschlagnahmt
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Hamburg, Itzehoe (ots)

Hamburg, 12.02.2025

Insgesamt 21 Blutegel der Art "Hirudo verbana" fanden Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 20.01.2025 im Gepäck einer aus Istanbul kommenden Reisenden am Hamburger Flughafen. Die 58-jährige hatte diese in ihrem aufgegebenen Reisegepäck dabei.

Bei der Einreise durch den "Grünen Kanal", dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, wurde das von der Reisenden mitgeführte Gepäck einer Kontrolle unterzogen. Dabei entdeckten die Zollbediensteten in einem Koffer zwei 0,5 Liter PET-Kunststoffflaschen mit insgesamt 21 lebenden Blutegeln.

"Auf Nachfrage erklärte die Reisende, sie habe die Blutegel für gesundheitliche Zwecke in der Türkei gekauft, eine Rechnung oder Einfuhrdokumente konnte sie aber nicht vorlegen", so Annalena Braasch, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe.

Wegen der fehlenden Einfuhrgenehmigung wurden die Blutegel nach dem Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt und umgehend an einen Tierschutzverein übergeben, um dort artgerecht untergebracht und tierärztlich untersucht zu werden. Trotz aller Bemühungen sind dennoch innerhalb kürzester Zeit mehr als die Hälfte der Blutegel aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustandes verstorben.

Die Kosten für die Unterbringung und Pflege werden der Reisenden in Rechnung gestellt, denn gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz hat sie diese selbst zu tragen. Außerdem kann das zuständige Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld verhängen.

Zusatzinformation:

Der ungarische Blutegel der Art "Hirudo verbana" ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und im Anhang B der EU-Artenschutzverordnung gelistet. Da die Bestände vieler wilder Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen den internationalen Handel besonders gefährdeter Arten.

Verstöße gegen die EU-Artenschutzverordnung können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Annalena Braasch
Telefon: 04821/902-1040
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

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