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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: Zoll prüft Gebäudereinigungsgewerbe// Bundesweite Schwerpunktprüfung

HZA-KI: Zoll prüft Gebäudereinigungsgewerbe// Bundesweite Schwerpunktprüfung
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Kiel, Preetz, Lübeck, Bad Schwartau, Timmendorfer Strand (ots)

Im Rahmen einer erneuten bundesweiten Schwerpunktprüfung, diesmal die Gebäudereinigungsbranche betreffend, prüften Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am 9. Juni 2021 in 20 Prüfobjekten 88 Arbeitnehmer*innen dieser Branche.

Geprüft wurde in Hotels, Discountern, Kliniken, Baumärkten, Shopping-Centern, Versicherungen aber auch öffentlichen Einrichtungen und Behörden wie Schulen und Job-Centern in den Städten und Gemeinden Kiel, Preetz, Lübeck, Bad Schwartau und Timmendorfer Strand.

Eine Urkundenfälschung, mehrere Verstöße gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung und 6 Fälle des Anfangsverdachts eines Mindestlohnverstoßes- das ist die Bilanz der gestrigen Kontrolle. Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

"Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, das muss inzwischen jedem klar sein. Wer den Staat betrügt, betrügt die Gemeinschaft; betrügt alle Bürgerinnen und Bürger unseres Sozialstaates", so die Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel, Gabriele Oder.

Die Branche der Gebäudereinigung zählt zu den beschäftigungsstärksten Branchen. Minijobs sind hier die Regel. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in dieser Branche erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten zwischen den Einsatzorten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) oft nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne pro Stunde betragen derzeit beispielsweise für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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