HZA-KI: Baustellenkontrolle des Zolls in Kiel führt zu Festnahmen
Kiel (ots)
Bei der Kontrolle einer Großbaustelle in Kiel durch Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am gestrigen Tag kam es zu zahlreichen Beanstandungen. Die Einsatzkräfte begannen gerade mit der Kontrolle der auf der Baustelle angetroffenen Arbeitnehmer*innen, als sich eine Person ihrer Überprüfung durch Flucht entzog. Bei 6 Selbständigen gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich. Gegen einen irakischen Staatsbürger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis eingeleitet. Zudem liegen Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vor. Außerdem wurden 3 albanische Staatsangehörige angetroffen, deren Überprüfung ergab, dass zwei von Ihnen von der Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben waren. Sie wurden zur Abschiebehaft ins Gewahrsam genommen. Gegen alle drei wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Branche legt der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Im Baugewerbe sind überwiegend spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Im Übrigen gilt seit dem 1.Juli des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Stunde.
Zusatzinformation:
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
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