Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Kiel mehr verpassen.

Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: Drogenschmuggel auf der Vogelfluglinie gestoppt // Zoll stellt Haschisch im Wert von knapp 6 Millionen Euro sicher

HZA-KI: Drogenschmuggel auf der Vogelfluglinie gestoppt // Zoll stellt Haschisch im Wert von knapp 6 Millionen Euro sicher
  • Bild-Infos
  • Download

Kiel,Lübeck, Bad Oldesloe, Flensburg, Rendsburg, Mölln, Lübeck, Puttgarden, Fehmarn, Schleswig-Holstein (ots)

Bereits am Sonntag, den 02. Oktober 2022, haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Fährbahnhof Puttgarden circa 580 kg Haschisch in einem Kleintransporter auf dem Weg von Spanien nach Schweden entdeckt und sichergestellt.

Die Zöllner*innen überprüften während einer zollrechtlichen Kontrolle auf dem Fährbahnhof Puttgarden die Ladung eines Kleintransporters mit polnischem Kennzeichen. Dieser hatte laut Frachtbrief Gipsplatten in Spanien geladen. Bei der Kontrolle der Kartons fiel ein Paket auf, das zwischen der Ladung versteckt war. Bei der Öffnung dieses Paketes trat den Zöllner*innen sofort der typische Geruch von Haschisch entgegen.

Bei der sich anschließenden kompletten Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten 57 weitere Pakete gleichen Inhalts, dessen Testung sich als Haschisch bestätigte. Das sichergestellte Haschisch hat einen geschätzten Straßenverkaufswert von ca.5,8 Millionen Euro.

Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen und am Montag, dem 3. Oktober 2022 dem Haftrichter am Amtsgericht Lübeck vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gem. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erließ. Der Mann wurde in die Justizvollzuganstalt Lübeck überführt.

"Die Sicherstellung von knapp 600 kg Haschisch ist ein großer Erfolg und zeigt, dass Zollkontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs auch innerhalb der EU notwendig sind", so Robert Dütsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Zusatzinformation:

Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung gelten Beschuldigte als unschuldig (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Eine Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Haft zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens erforderlich ist. Dazu muss nach Strafprozessordnung (§112 StPO) einer der folgenden Haftgründe erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht der Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell