HZA-KI: Hauptzollamt Kiel stellt fünf illegal Beschäftigte in Luxushotel fest
Kiel,Lübeck,Puttgarden,Rendsburg,Mölln,Flensburg,Heiligenhafen,Schleswig-Holstein,Bad Oldesloe (ots)
Bei der Prüfung eines Hotels in Lübeck-Travemünde stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel gestern Morgen 5 illegal aufhältige Arbeitnehmer fest. Zwei weitere Beschäftigte konnten sich der Kontrolle durch Flucht entziehen.
Die Einsatzkräfte der FKS prüften das Hotel aufgrund eines anonymen Hinweises nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Der Verdacht richtete sich nicht gegen Angestellte des Hotels selbst, sondern gegen dort tätige Reinigungskräfte eines Subunternehmers.
Vor Ort kontrollierten die Zöllner*innen 5 Reinigungskräfte, von denen sich alle als illegal in Deutschland Aufhältige ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis herausstellten. Zudem liegen Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vor. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich. Der Branchenmindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung beträgt seit dem 1. Oktober 2022 13 Euro Brutto pro Zeitstunde.
Gegen die 5 moldawischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt. Es droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum.
Die Reinigungsfirma war bereits in der Vergangenheit durch Gesetzesverstöße aufgefallen. Den Verantwortlichen droht aufgrund der wiederholten Tatbegehung eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Monaten bis zu 5 Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.
Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.
Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html
Zusatzinformation:
Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Zöllner*innen stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird.
Unter: www.zoll.de können Sie sich über die vielfältigen Aufgaben des Zolls informieren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell