HZA-KI: Zoll stellt vier illegal Beschäftigte in Sushi-Lieferdienst fest
Bei der Prüfung eines Sushi-Lieferdienstes im Kreis Herzogtum Lauenburg stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel gestern Nachmittag 4 illegal aufhältige Arbeitnehmer fest.
Die Einsatzkräfte der FKS prüften den Lieferdienst aufgrund eines anonymen Hinweises nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Vor Ort kontrollierten die Zöllner*innen 8 Personen, von denen sich 4 als illegal in Deutschland Aufhältige ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis herausstellten. Zudem liegen Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vor. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich.
Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro Brutto pro Zeitstunde.
Gegen die 4 nepalesischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt.
Gegen den Inhaber des Lieferdienstes wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Die bis zu dem Zeitpunkt eingegangenen Essenbestellungen mussten allesamt mangels ordnungsgemäß angemeldeten Küchenpersonals wieder storniert werden.
Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.
Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
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