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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: Zahlreiche Verstöße im Bezirk des Hauptzollamts Kiel bei bundesweiter Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

HZA-KI: Zahlreiche Verstöße im Bezirk des Hauptzollamts Kiel bei bundesweiter Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe
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Kiel, Lübeck, Travemünde, Schleswig Holstein (ots)

10 Fälle von illegaler Beschäftigung, 10 Fälle von Leistungsmissbrauch und 4 Hinweise auf Scheinselbständigkeit - das ist die Bilanz des Hauptzollamts Kiel, das gestern anlässlich der bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls Baustellen in Kiel, Lübeck und Travemünde kontrolliert hat. Die 57 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel haben bei der gestrigen Aktion 128 Personenbefragungen auf vier Großbaustellen durchgeführt.

"Wir haben insgesamt zehn Arbeitnehmer angetroffen, die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten und damit keine Arbeitserlaubnis besaßen. Die erwähnten zehn Fälle von Leistungsmissbrauch wurden von den Arbeitnehmern bei der Befragung selbst angezeigt. Wie viele es tatsächlich sind, zeigt sich erst bei der Auswertung aller gesammelten Daten", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

"In der Baubranche gibt es spezielle Branchenmindestlöhne, die teilweise deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro brutto liegen. Die umfangreichen gesetzlichen und tariflichen Regelungen erfordern regelmäßige Kontrollen des Zolls um Manipulationen, Umgehungen und Verstöße festzustellen und auch zu ahnden", so Oder weiter.

In insgesamt 26 Fällen muss nun weiter ermittelt werden. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden jetzt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.

Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

"Gegen die zehn Drittstaatsangehörigen wurden Strafverfahren eingeleitet. Ihre Pässe wurden eingezogen und Meldeauflagen bei den Ausländerbehörden erteilt. Ihnen droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum. Gegen die jeweiligen Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Ihnen droht eine Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Selbst wenn die Strafverfahren eingestellt würden, ist ihnen zumindest eine empfindliche Geldbuße als Ordnungswidrigkeit durch den Zoll sicher", so Gabriele Oder.

Zusatzinformation:

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung für die rechtmäßige Leistung von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einen fairen Wettbewerb für Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und eine Absicherung der Arbeitnehmer*innen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter. Die FKS führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Das Baugewerbe ist ein bedeutsamer Wirtschaftszweig der deutschen Volkswirtschaft, weshalb der Zoll hierauf einen großen Fokus legt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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