HZA-MD: Hauptzollamt Magdeburg prüft landesweit Mindestlöhne
Beteiligung an einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union
Schönebeck (Elbe), Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg hat am 17. Oktober 2024 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen. Die Kontrollen fanden landesweit mit Schwerpunkten in Halle (Saale), Schönebeck (Elbe), Dessau-Roßlau und Sangerhausen statt.
Der Zoll war insgesamt mit 92 Bediensteten im Einsatz und befragte 274 Personen insbesondere im Hotel- und Gastronomiebereich, sowie im Bauhaupt- und Baunebengewerbe und in Frisör- und Kosmetiksalons zu ihren Arbeitsverhältnissen. In 19 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich.
"Im Bereich Dessau-Roßlau trafen wir in einem Nagelstudio auf drei Vietnamesinnen, die sich illegal in Deutschland aufhielten und ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Noch vor Ort wurden von den Kolleginnen und Kollegen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Beitragsbetrugs eingeleitet, da es bereits Hinweise darauf gibt, dass die Vietnamesinnen von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden." teilt André Schneevoigt vom Hauptzollamt Magdeburg mit. "Die weiteren Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen den Arbeitgeber dieser Personen. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde." so Schneevoigt weiter.
Zusatzinformation:
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen. Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
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