HZA-MD: Zahlreiche Verstöße in Sachsen-Anhalt festgestellt
Hauptzollamt Magdeburg prüft landesweit das Friseur- und Kosmetikgewerbe
Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ots)
Sieben Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren sind das Ergebnis einer landesweiten Prüfmaßnahme des Hauptzollamts Magdeburg im Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg hat in der Zeit vom 08. April bis 10. April 2025 in den Regionen Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen und Stendal verstärkt das Friseur- und Kosmetikgewerbe unter die Lupe genommen. Die Beamten führten ihre Kontrollen insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern durch.
"73 Beamte des Hauptzollamts Magdeburg haben im gesamten Zeitraum in 88 verschiedenen Objekten insgesamt 190 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. In 35 Fällen sind nun weitere Prüfungen der FKS erforderlich. Davon ergaben sich allein bei 20 Sachverhalten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindestlohns." teilt Sebastian Schultz vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
Die Zöllnerinnen und Zöllner trafen in insgesamt sieben Fällen ausländische Staatsangehörige an, die ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden und sich illegal in Deutschland aufhielten. Im Ergebnis der Prüfmaßnahmen wurden sieben Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
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