HZA-OL: Emder Zöllner fassen Köperschmuggler
Ein Dokument
Oldenburg/Bunde/Emden (ots)
+++ Bunde: Zoll fasst Köperschmuggler +++ gefährlicher Drogencocktail (über 60 Gramm) im Körper eines 51-jährigen Radfahrers geschmuggelt +++
Bunde, Ortsmitte: Bereits vergangenen Dienstag (11. Mai 2021) kontrollierte eine Streife des Emder Zolls einen 51-jährigen Radfahrer, der offensichtlich aus den Niederlanden in das Bundesgebiet einreiste. Nach aufwendiger Absuche unter medizinischer Unterstützung stand fest, dass der Mann über 60 Gramm unterschiedlichster Drogen in seinem Köper schmuggelte.
Die Zöllner gewannen bereits bei der ersten Ansprache des Radfahrers den Eindruck, dass dieser unter Drogeneinfluss stand. Die Fragen der Kontrollbeamten nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen vereinte er.
"Unsere anfänglichen Sichtprüfungen verliefen ergebnislos. Meine Kollegen wurden sowohl im Gepäck als auch in den Taschen der Kleidung des Mannes nicht fündig", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum Erstkontakt mit dem Drogenschmuggler.
Die erfahrenen Zollbeamten intensivierten ihre Absuche und fanden schnell Hinweise darauf, dass hier ein Fall von Köperschmuggel vorliegen könnte. Mit diesem Verdacht konfrontiert, räumte der Mann ein, unterschiedliche Betäubungsmittel in den eigenen Körper eingeführt zu haben. In die sich nun anschließenden ärztlichen Untersuchungen willigte er vorbehaltslos ein.
Mauritz weiter: "Beim Köperschmuggel werden Drogen in Gummibehältnisse verpackt und oral oder rektal eingeführt. Ein sehr gefährliches Vorgehen. Öffnen sich die Behältnisse, dann wird der Schmuggler den Wirkstoffen der Betäubungsmittel in extremster Dosierung schutzlos ausgeliefert. Es besteht dann akute Lebensgefahr."
Der 51-jährige Mann schied die Drogen letztlich auf natürlichem Weg aus; die Umverpackungen waren unbeschädigt. Die zwei ausgeschiedenen Behältnisse, bestehend aus den Fingern eines Gummihandschuhs, enthielten ein Dorgensortiment aus Heroin, Kokain, Amphetamin und Marihuana - summiert über 60 Gramm an illegalen Substanzen.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde umgehend eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell