HZA-OL: ZOLL prüft Einhaltung des Mindestlohns
Oldenburg/Emden (ots)
+++ knapp 300 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg am Arbeitsplatz befragt +++ 34 Fälle liefern erste Hinweise auf Schwarzarbeit bzw. Mindestlohnverstöße +++ 72 Zöllnerinnen und Zöllner in 11 Landkreisen im Einsatz +++
300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vergangenen Freitag durch Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg überprüft. Der Fokus lag auf der Einhaltung des Mindestlohns, aber auch andere Verstöße wurden festgestellt.
"Mit dieser Schwerpunktprüfung, die bundesweit zeitgleich stattfand, haben wir an einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktion in der Europäischen Union teilgenommen. Unser Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf Dienstleistungsbetriebe der Gastronomie sowie des Kosmetik- und Friseurhandwerks", erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
Knapp 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer wurden dabei in 11 Landkreisen durch 72 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft. In 34 Fällen zeigten sich erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße bzw. Schwarzarbeit. Die Auswertungen hierzu dauern noch an.
"Neben den 17 Mindestlohnverstößen, konnten wir auch sogenannten Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung feststellen", so Mauritz weiter.
Im Landkreis Cloppenburg traf der Zoll auf einen asiatischen Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb, der keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Er zeigte zwar eine Niederlassungserlaubnis vor, diese setzt jedoch auch voraus, dass der Mann einen Sprachtest erfolgreich absolviert hat. Im Kontakt mit den Zöllnerinnen und Zöllnern war er der deutschen Sprache jedoch nicht mächtig. Die Kontrollbeamten wurden stutzig. Übersetzt durch einen seiner Kollegen, gestand der Mann später ein, die Niederlassungserlaubnis lediglich gefunden zu haben.
Der Fall wurde wurden an die zuständige Ausländerbehörde abgegeben. Dort wird über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entschieden.
Zusatzinformation:
Das Hauptzollamt Oldenburg hat für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zwei Dienstsitze - Emden und Oldenburg.
Zoll-Kontrollen dieser Schwerpunktprüfung fanden in den folgenden Landkreisen bzw. Städten statt: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emden, Emsland, Friesland, Leer, Norden, Oldenburg, Wesermarsch, Wilhelmshaven, Wittmund
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 EUR pro Stunde. Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungstätigkeiten entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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