Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Osnabrück mehr verpassen.

Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Raum Stuhr zu einer Geldstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche

HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Raum Stuhr zu einer Geldstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche
  • Bild-Infos
  • Download

Osnabrück (ots)

Das Amtsgericht Syke verurteilte einen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 250 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Juni 2019 bis September 2020 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Geschäftsführer Sozialabgaben in Höhe von rund 81.000 Euro. Zudem versuchte der Angeklagte mit sogenannten Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer abzudecken.

"Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Hauptzollamt Osnabrück
Weitere Meldungen: Hauptzollamt Osnabrück